08. 12. 2005
Frequenznutzungsplan: DAKfCBNF wünscht 8 Watt ERP
Der Deutsche Arbeitskreis für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) hat die Bundesnetzagentur gebeten, zu überprüfen, ob die im Entwurf des neuen Frequenznutzungsplans enthaltene Leistungsangabe für den CB-Funk von 4 Watt ERP auf 8 Watt ERP geändert werden kann.
Der Verein begründet dies damit, dass bei einer höchstzulässigen äquivalenten Strahlungsleistung von 4 Watt ERP normgerechte CB-Funkgeräte mit 4 Watt Ausgangsleistung "nicht mehr mit bisher möglichen Antennen betrieben werden können". (Anmerkung des Funkmagazins: Der Antennengewinn dürfte dabei nach Abzug der Verluste in der Zuleitung nur Null dBd betragen. - Die Bemessung der höchstzulässigen Strahlungsleistung in ERP ist im CB-Funk nicht neu; sie ist bereits im jetzigen Frequenznutzungsplan sowie in den CB-Funk-Allgemeinzuteilungen seit September 2003 enthalten.)
Im September dieses Jahres hatte die Bundesnetzagentur den Entwurf eines neuen Frequenznutzungsplans veröffentlicht (das Funkmagazin berichtete). Betroffene Anwender hatten die Möglichkeit, bis zum 21. November 2005 Anregungen und Bedenken zu diesem Entwurf bei der Behörde vorzubringen.
Für den Hobbyfunk-Bereich haben drei Gruppierungen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht; das waren der DAKfCBNF sowie die Amateurfunk-Vereinigungen AGZ und RTA (Runder Tisch Amateurfunk). Insgesamt gab es 14 Einsendungen.
Das Schreiben des DAKfCBNF an die Bundenetzagentur kann im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/media/archive/4278.pdf heruntergeladen werden. Eine Auflistung aller Einsender sowie weitere Infos zum Entwurf des Frequenznutzungsplan sind unter http://tinyurl.com/bmhm5 zu finden.
- wolf -
© FUNKMAGAZIN
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