FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News


08. 11. 2005
aktualisiert 10. 11. 2005

Entwurf einer neuen CB-Funk-Frequenzzuteilung im Umlauf

Die Bundesnetzagentur (BNetzA, vormals RegTP) hat den CB-Funkvereinigungen DAKfCBNF, DFA und RTCB den Entwurf einer neuen CB-Funk-Frequenzzuteilung zukommen lassen.

Hier die wichtigsten Punkte dieses Entwurfs:

Unverändert bleiben die 80 Sprechfunkkanäle sowie die zehn Datenfunkkanäle. Ebenfalls unverändert bleibt die höchstzulässige äquivalente Strahlungsleistung (ERP) von 4 Watt (FM und SSB) bzw. 1 Watt (AM). (Anmerkung: Die Leistungsangabe in "ERP" in der CB-Funk-Frequenzzuteilung ist nicht neu. Sie besteht bereits seit dem Jahre 2003.)

Entfallen ist der Hinweis auf die maximal zulässige Senderausgangsleistung von 4 bzw. 1 Watt an der Antennenbuchse des Funkgeräts. Dieser Wert wird derzeit "hilfsweise" herangezogen, um die "messtechnische Überprüfung praxisgerecht zu erleichtern".

Ebenfalls entfallen ist die "Sonderregelung" für Richtantennen. Die jetzige Regelung besagt, dass bei Richtantennen mit Gewinn in der horizontalen Ebene nicht die äquivalente Strahlungsleistung (ERP) maßgeblich ist, sondern die "an der Antennenbuchse der Funkanlage gemessene Leistung". Dieser Passus wurde im Entwurf ersatzlos gestrichen. Dies würde in der Praxis bedeuten, dass künftig auch Richtantennenanlagen "unterm Strich" (unter Berücksichtigung der Verluste in der Zuleitung) nur einen Gewinn von 0 dBd aufweisen dürften.

Der Datenfunk und der Betrieb von unbemannten Stationen sind im Entwurf nur rudimentär geregelt. Neben der Festlegung der zehn Datenfunkkanäle findet sich im Entwurf lediglich der bekannte Hinweis, dass beim Betrieb von unbemannten, automatisch betriebenen Datenfunkstellen die Erreichbarkeit des Verantwortlichen gewährleistet sein muss und dass bei Beginn sowie (neu!) bei Beendigung der Verbindung dessen Adressdaten übermittelt werden müssen.

Die derzeitige Nutzungsbestimmung, die besagt, dass "für die Datenübertragung übliche Betriebsarten, z.B. F1D, F2D, G1D, G2D, J1D, J2D, A1D, A2D zusätzlich genutzt" werden dürfen, ist im Entwurf ersatzlos entfallen.

Keinerlei Regelungen gibt es im Entwurf für "unbemannte, automatisch betriebene" Sprechfunkstellen, z. B. für "HF-Gateways". Alle jetzigen Bestimmungen, die eine Zusammenschaltung von CB-Funk-Anlagen mit anderen Netzen verbieten und Sprachübertragungen nur auf direktem Wege zulassen, sind im Entwurf ersatzlos gestrichen worden.

Keine wesentlichen Änderungen gibt es bei der Schutzzonenregelung. Für die Nutzung der Kanäle 41 bis 80 mit ortsfesten CB-Funkstellen innerhalb der Schutzzonen ist dem Entwurf zufolge weiterhin eine Einzelfrequenzzuteilung erforderlich. Diese kann erteilt werden, wenn (Zitat) "dies eine Koordinierung mit dem Ausland zulässt". Die Liste der Städte und Landkreise, in denen die "Schutzzonen-Regelung" gilt, ist überarbeitet worden. Einige Städte, insbesondere in den westlichen Grenzbereichen, sind aus der Liste herausgenommen worden (z.B. Duisburg, Düsseldorf, Essen, Köln, Leverkusen, Mönchengladbach, Recklinghausen, Münster, Wilhelmshaven). In anderen Fällen wurden Städte mit den dazugehörigen Kreisen (z.B. Aachen Kreis/Aachen Stadt) zu einer Sammelbezeichnung zusammengefasst.

Weiterhin nicht gestattet sind rundfunkähnliche Sendungen, Daueraussendungen und Bakenaussendungen. Der in der jetzigen Verfügung enthaltene Passus, der die Kennzeichnung von Aussendungen automatisch betriebener Datenfunkstationen vom Verbot der Bakenaussendungen ausnimmt, ist im Entwurf nicht mehr enthalten.

Der Entwurf enthält keine Regelungen zur Rufzeichenanwendung. Ebenso gibt es keine Hinweise auf CB-Funk-Vereinigungen.

Die Bundesnetzagentur hatte im September angekündigt, dass sie die neue CB-Funk-Frequenzzuteilung noch in diesem Jahr in Kraft setzen will.

- wolf -

Den vollen Wortlaut des Entwurfs der neuen CB-Funk-Frequenzzuteilung hat das Funkmagazin unter www.meinrufzeichen.de/09115.htm veröffentlicht.

 

© FUNKMAGAZIN
www.meinrufzeichen.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


[Übersicht] [News] [Links] [Glosse] [E-Mail an die Red.] [Impressum]