Landgericht hebt
mangelhaften Durchsuchungsbeschluß auf
Das Landgericht Düsseldorf hat einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß gegen einen CB-Funker aufgehoben. Dies geht aus einer Meldung von CB-Radio hervor.
Der besagte CB-Funker wurde beschuldigt, eine "nicht genehmigte Sendefunkstelle" zu betreiben. Das Amtsgericht Neuss erließ einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß. Daraufhin wurde die Wohnung des Beschuldigten durchsucht.
Der CB-Funker war damit nicht einverstanden und legte mit Hilfe des Kölner Rechtsanwalts Michael Riedel beim Landgericht Düsseldorf Beschwerde ein. Das Landgericht stellte fest, dass der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß des Amtsgerichts zahlreiche Rechtsmängel aufwies. So wurde zum Beispiel die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht genau definiert, es fehlten Angaben zur "zeitlichen Konkretisierung der Taten" und eine genaue Bezeichnung der zu beschlagnahmenden Gegenstände.
Weil die Durchsuchung bereit stattgefunden hatte, konnte das Landgericht den mangelhaften Durchsuchung- und Beschlagnahmebeschluß nicht mehr neu fassen oder ergänzen. Es konnte ihn nur noch im nachhinein aufheben.
- wolf -
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