08. 10. 2005
Weiterhin "Kurzzeitpeilfunk" auf Freenet-Frequenz
Die Bundesnetzagentur (BNetzA - vormals RegTP) hat die Frequenzzuteilung für sog. "Kurzzeitpeilfunk" auf der Frequenz 149,025 MHz ("Freenet"-Kanal 1) um zehn Jahre verlängert. Ursprünglich sollte diese Frequenzzuteilung Ende 2005 auslaufen.
Der "Kurzzeitpeilfunk" ist eine Frequenzanwendung zum Aufspüren gestohlener Kraftfahrzeuge. Neuerdings ist als zusätzlicher Anwendungsbereich die "Peilung von Such-, Spür- und Jagdhunden" hinzugekommen.
Die verwendeten Peilgeräte dürfen eine max. Strahlungsleistung von 0,5 Watt (ERP) aufweisen und unterliegen einer Sendezeitbegrenzung (sog. "Duty Cycle"). Bisher durften die Geräte nur alle 15 Sekunden ein kurzes Peilsignal von 85 Millisekunden Länge aussenden. In der neuen Frequenzzuteilung ist die Sendezeitbegrenzung auf max. 1 Prozent, bezogen auf eine Stunde, festgelegt. Im praktischen Betrieb dürften sich daraus keine Änderungen ergeben.
Die Freenet-"Funkverbotszonen" (35 Kilometer entlang der polnischen Grenze sowie im Schwarzwald und der Schwäbischen Alb oberhalb von 600 Metern) finden beim Kurzzeitpeilfunk nach wie vor keine Anwendung.
- wolf -
© FUNKMAGAZIN
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