Bußgeldverfahren
gegen CB-Funker eingestellt
Die Staatsanwaltschalt Düsseldorf hat ein Bußgeldverfahren gegen einen CB-Funker eingestellt. Dies geht aus einer Meldung von "CB-Radio" hervor.
Dem CB-Funker war vorgeworfen worden, im CB-Funk-Bereich mit einem nicht genehmigungsfähigen Funkgerät ohne Frequenzzuteilung unzulässigerweise Musik ausgesendet zu haben. Bei einer von der RegTP beantragten, gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung wurde bei dem Beschuldigten u.a. ein Amateurfunk-Kurzwellentransceiver, der auf eine CB-Funk-Frequenz eingestellt war, sichergestellt. Daraufhin verhängte die RegTP wegen Verstoßes gegen § 47 Abs. 1 TKG (Frequenznutzung ohne vorherige Zuteilung) ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro.
Der Funker legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein. Das Verfahren wurde daraufhin an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf weitergegeben. Die Staatsanwaltschaft kam zu der Auffassung, dass in diesem Falle kein "hinreichender Tatverdacht" bestehe und stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein.
Das Einspruchsverfahren wurde von dem Kölner Rechtsanwalt Michael Riedel geführt.
- wolf -
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