Widerspruchs-Gebühren:
Keine Sonderregelung für Vereinsmitglieder
Wer einen Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid der RegTP zurücknimmt, der muss nicht mit Gebühren für die Rücknahme rechnen - unabhängig davon, ob einem Funkvereinigung angehört oder nicht. Dies hat die Regulierungsbehörde der Amateurfunk-Vereinigung AGZ auf Anfrage mitgeteilt.
Der Hintergrund: Am 27. Mai hatte der Deutsche Amateur-Radio-Club (DARC) seinen Mitgliedern in einer Vorstandsinformation empfohlen, bereits eingelegte Widersprüche gegen RegTP-Beitragsbescheide zurückzuziehen. In diesem Zusammenhang wies der DARC darauf hin, dass (Zitat:) "dass die in Beitragsbescheiden genannten 25,00 Euro, bei Rücknahme eines Widerspruches, nicht von den DARC- Mitgliedern gefordert werden." Dies - so heißt es in einer anderen Verlautbarung des DARC - gehe auf eine "schriftliche Zusicherung der RegTP" zurück.
Durch diese Äußerungen konnte der Eindruck entstehen, dass die RegTP eine Sonderregelung für DARC-Mitglieder geschaffen hat. Dies ist - wie die Auskunft der RegTP an die AGZ zeigt - offensichtlich nicht der Fall.
- wolf -
Anmerkung der FM-Redaktion: Rechtsgrundlage für eine mögliche Gebühr bei Rücknahme eines Widerspruchs bildet § 80 des Telekommunikationsgesetzes. Darin heißt es u.a.:
"[...] Wird ein Widerspruch nach Beginn seiner sachlichen Bearbeitung, jedoch vor deren Beendigung zurückgenommen, beträgt die Gebühr höchstens 75 vom Hundert der Widerspruchsgebühr. Über die Kosten entscheidet die Widerspruchsstelle nach billigem Ermessen. [...]"
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