FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News


07.12.2011
Update: 08.12.2011

Neue CB-Allgemeinzuteilung: 12 Watt SSB offiziell freigegeben

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. Dezember 2011 mit Verfügung 77/2011 eine geänderte Allgemeinzuteilung für den CB-Funk veröffentlicht.

Hier die wichtigsten Änderungen:

In der neuen, jetzt geltenden Fassung lautet dieser Passus (Zitat):
"Bei der Verwendung von Antennen mit Gewinn (Richtantennen) gilt der Grenzwert aus § 2 Nr. 1 für die maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung. Dabei dürfen nur horizontal polarisierende Richtantennen verwendet werden." (Zitat Ende)
(Anmerkung Red. Funkmagazin: In "§ 2 Nr. 1" sind die Grenzwerte 4 bzw. 12 Watt ERP festgelegt.)

An den übrigen Vorschriften für den CB-Funk hat sich nichts geändert. Unverändert geblieben ist auch der Hinweis, dass für ortsfeste Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP eine Standortbescheinigung erforderlich ist.

Im September 2011 hatte die BNetzA einen Entwurf zur Änderung der CB-Allgemeinzuteilung veröffentlicht (das Funkmagazin berichtete). Mit der jetzt veröffentlichten Allgemeinzuteilung ist die Behörde weitgehend diesem Entwurf gefolgt. Sie hat offensichtlich alle Einwände von CB-Funk-Nutzern, die eine praxisgerechtere Ausgestaltung der CB-Allgemeinzuteilung gefordert hatten, ignoriert.

Die geänderte CB-Allgemeinzuteilung kann im Internet unter http://tinyurl.com/cb-allgemeinzuteilung-2011 heruntergeladen werden.

- wolf -

Update vom 08.12.2011:
Bei der BNetzA sind nach eigenen Angaben im Vorfelde 15 Stellungnahmen zum Entwurf der geänderten CB-Allgemeinzuteilung eingegangen. Auf
http://tinyurl.com/bnetza-cb-stellungnahme stellt die Behörde dar, wie sie mit den in den Stellungnahmen enthaltenen Anregungen und Forderungen verfahren ist.

 

Stellungnahmen von CB-Funk-Vereinigungen zur geänderten CB-Allgemeinzuteilung:
DCBO:
www.dcbo.net/articles.php?article_id=324
DFA:
www.deutsche-funk-allianz.de/News/10.12.2011_Neue_Allgemeinv.htm

 

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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


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