07. 08. 2005
Nürnberg: Verfahren gegen Funkamateur endgültig eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hat das Verfahren gegen einen Funkamateur eingestellt, dem vorgeworfen wurde, er habe mit Amateurfunkgeräten den Polizeifunk abgehört.
Der Betroffene war am 16. Mai 2005 in seinem PKW in der Nähe eines Tatorts von Polizisten kontrolliert worden. Die Beamten entdeckten im PKW zwei eingeschaltete Amateurfunkgeräte und beschlagnahmten diese mit der Begründung, dass damit möglicherweise der Polizeifunk abgehört worden sei. Ein Amtsgericht bestätigte später die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme (das Funkmagazin berichtete).
Ein hinzugezogener Anwalt konnte am 19. Juli 2006 bewirken, dass die Beschlagnahmeanordnung aufgehoben wurde und der Funkamateur seine Geräte zurückerhielt (das Funkmagazin berichtete ebenfalls).
Am 27. Juli 2005 teilte die Staatsanwaltschaft schließlich mit, dass das Verfahren gemäß Paragraf 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden sei. Dieser Paragraf der Strafprozessordnung besagt, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn die Ermittlungen nicht genügenden Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage bieten.
- wolf -
Diese Meldung basiert auf Informationen von Rechtsanwalt Michael Riedel.
© FUNKMAGAZIN
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