07. 05. 2005
BGH: Kauf eines Radarwarngerätes ist sittenwidrig - kein Geld zurück
Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Radarwarngerätes ist sittenwidrig, sofern das Gerät in Deutschland benutzt werden soll. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, wenn das Gerät nicht richtig funktioniert. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 23.02.2005 entschieden. Er wies damit die Klage einer Frau ab, die sich ein ca. 1000 Euro teures Radarwarngerät gekauft hatte und mit der Leistung des Gerätes nicht zufrieden war.
Der BGH begründet die Sittenwidrigkeit damit, dass das Radarwarngerät einzig dem Zweck gedient habe, "vor Einrichtungen der Geschwindigkeitsüberwachung zu warnen und damit ein ordnungswidriges Verhalten zu fördern. Einem solchen Rechtsgeschäft, das den Interessen der Gemeinschaft an der Einhaltung der zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen zuwiderlaufe, sei die rechtliche Anerkennung zu versagen."
Zwar sei der Kauf eines Radarwarngerätes nicht verboten, sondern nur dessen Betrieb (bzw. dessen "betriebsbereites Mitführen" im Kraftfahrzeug). Der Erwerb eines solchen Gerätes stelle jedoch eine "unmittelbare Vorbereitungshandlung" für dessen Betrieb dar und sei deshalb rechtlich zu missbilligen.
Der vollständige Wortlaut des BGH-Urteils ist im Internet unter http://tinyurl.com/azdhm veröffentlicht worden. Einen Pressetext des BGH gibt es unter http://tinyurl.com/a2ux6
Michael Riedel, Fachanwalt für Telekommunikationsrecht, hat zu diesem Fall eine Pressemitteilung herausgegeben, die u.a. unter http://tinyurl.com/cnwjq zu finden ist.
- wolf -
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