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07.02.2018

Schweiz: Konzessionspflicht für AFu soll aufgehoben werden

In der Schweiz soll die Konzessionspflicht für den Amateurfunkdienst aufgehoben werden. Das sieht ein Entwurf zur Änderung des schweizerischen Fernmeldegesetzes vor.

Im derzeitigen Schweizer Fernmeldegesetz ist geregelt, dass für die Nutzung des Funkfrequenzspektrums in der Schweiz grundsätzlich eine "Funkkonzession" erforderlich ist. Die geplante Neufassung des Gesetzes sieht dagegen vor, dass das Funkfrequenzspektrum grundsätzlich "unter Einhaltung der Nutzungsvorschriften frei genutzt werden" darf.

Davon wäre auch der eidgenössische Amateurfunk betroffen. (Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in der Schweiz kein eigenständiges Amateurfunkgesetz.)

Die Schweizer Amateurfunk-Vereinigung USKA ist mit der geplanten Neuregelung nicht einverstanden. Bereits Ende März 2016 hatte die USKA In einer offiziellen Stellungnahme auf die Bedeutung des Amateurfunkdienstes hingewiesen und u.a. bemängelt, dass im Gesetzentwurf nicht ersichtlich sei, wie die künftige Verwaltung des Amateurfunkwesens erfolgen soll. Am 6. November 2017 fand dazu ein Hearing im Schweizer Bundeshaus statt, an dem auch eine Delegation der USKA teilnahm (Bericht unter http://t1p.de/6z09).

Einer Kurzmeldung in der Zeitschrift "Funkamateur" zufolge wird für die Teilnahme am Amateurfunkdienst in der Schweiz weiterhin eine Fachprüfung sowie die Zuteilung eines internationalen Rufzeichens vorgeschrieben sein. Die von der USKA vorgebrachten Einwände gegen den Gesetzentwurf seien vergebens gewesen. Jetzt solle darin wenigstens noch eine Regelung zu Antennen untergebracht werden; die politischen Aussichten dafür seien allerdings "sehr eingeschränkt".

Für den CB-Funk in der Schweiz wurde die Konzessionspflicht bereits Anfang 2013 aufgehoben (das Funkmagazin berichtete).

- wolf -

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