06. 10. 2004
Neuer Frequenzbereichszuweisungsplan veröffentlicht
Die Bundesregierung hat am 06.10.2004 im Rahmen einer Rechtsverordnung einen neuen Frequenzbereichszuweisungsplan veröffentlicht.
Im Frequenzbereichszuweisungsplan werden die Frequenzbereiche den einzelnen Funkdiensten und teilweise auch bestimmten Funkanwendungen zugewiesen.
In den von "Jedermann-Funkanwendungen" genutzten Frequenzbereichen gibt es keine Änderungen. Der Frequenzbereich 26.175 bis 27.500 kHz ist nach wie vor dem "Festen Funkdienst" sowie dem "Mobilfunkdienst" (außer mob. Flugfunkdienst) für zivile und militärische Nutzung zugewiesen. In einer Fußnote wird - wie gehabt - darauf hingewiesen, dass "Frequenzen aus dem Frequenzbereich 26.560 bis 27.410 kHz (...) für CB-Funkanlagen mitgenutzt werden" können.
Im neuen Frequenzbereichszuweisungsplan ist auch wieder die sogenannte "Nutzungsbestimmung 30" enthalten, in der unter anderem die Nutzung von Stromleitungen zur Datenübertragung (Powerline Communications) geregelt ist. Bei dieser Art der Datenübertragung kann es - auch bei Beachtung der vorgeschriebenen Grenzwerte - zu erheblichen Störungen anderer Funkanwendungen im Kurzwellenbereich kommen.
Die neue Rechtsverordnung tritt am 07.10.2004 in Kraft. Der vollständige Wortlaut der Verordnung kann im Internet unter http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s2499.pdf als "Nur-Lese-Version" eingesehen werden.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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