06. 03. 2004
BEMFV: Künftig Bußgelder bei Verstößen?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) wird voraussichtlich die "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) überarbeiten.
In der BEMFV ist u.a. festgelegt ist, dass ortsfeste Funkanlagen mit einer effektiven Strahlungsleistung ab 10 Watt (EIRP) eine von der RegTP ausgestellte Standortbescheinigung benötigen (Ausnahme: Amateurfunkstellen).
Die überarbeitete BEMFV soll auch Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände enthalten. Dadurch hätte die RegTP in Zukunft die Möglichkeit, bei Verstößen gegen die BEMFV Bußgelder zu verhängen. Bisher sind Verstöße gegen die BEMVF nicht mit Geldbuße oder Strafe bedroht; die RegTP kann lediglich ihren Verwaltungsaufwand in Rechnung stellen.
Eine ähnliche bußgeldbewehrte Regelung gab es bereits in der Vergangenheit: Von August 1997 bis April 2001 war die "10-Watt-EIRP-Regelung" und das damit verbundene Standortbescheinigungs-Verfahren Bestandteil der TK-Zulassungsverordnung. Damals konnten Verstöße gegen diese Regelung als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu (theoretisch) 1 Million DM geahndet werden.
- wolf -
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