ReGTP verschickt EMV-Aufhebungsbescheide
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat - wie angekündigt - damit begonnen, die bisher verschickten rechtswidrigen EMV-Beitragsbescheide zurückzunehmen ("aufzuheben"). Dazu verschickt die Behörde an die Empfänger von EMV-Beitragsbescheiden sog. "Aufhebungsbescheide".
Mit dem Erhalt eines solchen Aufhebungsbescheids wird der damit verbundene EMV-Beitragsbescheid unwirksam; er ist damit gegenstandslos. Ein Muster eines Aufhebungsbescheides ist im Internet unter www.darc.de/aktuell/05122000.html zu finden.
Wichtig: Jeder Empfänger eines EMV-Beitragsbescheids sollte darauf achten, dass er innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat (gerechnet ab dem Tage der Zustellung des EMV-Beitragsbescheids) einen Aufhebungsbescheid von der RegTP erhält. Wenn ein solcher Aufhebungsbescheid nicht eintrifft, empfiehlt es sich, ca. eine Woche vor Ablauf der Frist zur Wahrung der Rechte schriftlich Widerspruch gegen den EMV-Beitragsbescheid bei der RegTP zu erheben. Der Widerspruch muß innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der RegTP eintreffen (Datum des Poststempels der Absendung genügt nicht).
- wolf -
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