05.09.2009
Letzte Änderung:
07.09.2009
Frequenzzuteilung für 869-MHz-Kurzstreckenfunk geändert
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Frequenzzuteilung für Kurzstrecken-Funkgeräte, sog. "Short Range Devices" (SRD) geändert.
Die Änderung betrifft nur solche SRD, die im Frequenzbereich 869,400 bis 869,650 MHz arbeiten. Bisher war es nicht erlaubt, mit solchen Geräten Audio- und Sprachsignale zu übertragen. Dieses "Verbot" ist jetzt aufgehoben worden.
Die Änderung der Frequenzzuteilung wurde mit Verfügung 39/2009 im Amtsblatt Nr. 16 vom 26. August 2009 veröffentlicht. Sie hat folgenden Wortlaut (Zitat):
Vfg Nr. 39/2009
Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für nichtöffentliche Funkanwendungen geringer Reichweite; Non-specific Short Range Devices (SRD)
Die Verfügung 30/2006, veröffentlicht im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 13/2006 vom 5. Juli 2006, S. 1739, wird wie folgt geändert:
Im Abschnitt 1, Frequenznutzungsparameter, entfällt im Frequenzbereich 869,400 - 869,650 MHz (Frequenzbereich "i") die Fußnote 3 mit dem Text "Die Übertragung von Audio- und Sprachsignalen ist nicht erlaubt". (Zitatende)
Die übrigen technischen Parameter für "Short Range Devices" in diesem Frequenzbereich bleiben unverändert: Die maximale Kanalbandbreite beträgt nach wie vor 25 kHz; Schmal- und Weitbandmodulation sind erlaubt. Der gesamte Frequenzbereich kann auch als ein einziger Breitband-Kanal für schnelle Datenübertragungen benutzt werden. Die Strahlungsleistung darf 500 Milliwatt ERP nicht überschreiten. Die Geräte müssen eine Sendezeitbeschränkung ("Duty Cycle") von zehn Prozent aufweisen. Das bedeutet, dass die Geräte innerhalb einer Betriebszeit von einer Stunde insgesamt nur max. sechs Minuten auf Sendung gehen dürfen. Außerdem müssen die Geräte über eine "Listen-before-Talk"-Funktion verfügen. ("Listen before Talk" bedeutet, dass das Funkgerät vor einer Aussendung automatisch prüft, ob der Kanal frei ist.)
[Korrektur: Die Geräte müssen entweder über eine Sendezeitbeschränkung ("Duty Cycle") oder eine "Listen before Talk"-Funktion verfügen - nicht über beides zugleich.]
Wegen dieser Einschränkungen wird es auch in Zukunft nicht möglich sein, diesen Frequenzbereich für einen klassischen "Jedermann"-Funk (ähnlich wie CB-Funk, PMR446 oder "Freenet") zu nutzen.
- wolf -
Anmerkung: Die geänderte Frequenzzuteilung ist von der BNetzA bisher nicht im Internet veröffentlicht worden (Stand: 5. September 2009). Die bisherige Frequenzzuteilung ist im Downloadbereich der Behörde unter www.bundesnetzagentur.de/media/archive/6709.pdf zu finden.
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