05. 08. 2005
Niederösterreich bittet zur Kasse: Neue "Steuer" für Mobilfunksender
Im österreichischen Bundesland Niederösterreich werden Betreiber von Mobilfunknetzen künftig zusätzlich zur Kasse gebeten: Ab 1. Januar 2006 müssen dort Unternehmen, die öffentliche Mobilfunknetze betreiben, für jede auf einem privaten Grundstück befindliche Sendeanlage eine sogenannte "Sendeanlagenabgabe" bezahlen.
Die Höhe der Abgabe beträgt für eine Sendeanlage jährlich 21.000 Euro, für zwei Sendeanlagen an einem Standort 28.000 Euro, für jede weitere Anlage am selben Standort zusätzlich 7.000 Euro. Ausgenommen sind Sendeanlagen mit einer Sendeleistung von weniger als 4 Watt.
Rechtsgrundlage dieser Abgabe ist das "NÖ Sendeanlagenabgabegesetz", das am 21. Juni 2005 vom niederöstereichischen Landtag beschlossen wurde. Das Gesetz ist vorerst auf fünf Jahre befristet. Die übrigen österreichischen Bundesländer - mit Ausnahme von Wien und Kärnten - haben signalisiert, dass sie dem Beispiel Niederösterreichs vielleicht folgen wollen.
Kritiker bemängeln, dass das Gesetz von den Regierungsfraktionen im Eilverfahren "durchgepeitscht" wurde. Die Opposition habe angeblich nicht einmal 48 Stunden Zeit gehabt, sich mit der Problematik zu befassen. Nach Auffassung der Kritiker verstößt das Gesetz mehrfach gegen die österreichische Verfassung. Sie gehen davon aus, das das Gesetz vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird.
CB-Funker und Funkamateure sind von der neuen gesetzlichen Regelung nicht betroffen.
- wolf -
© FUNKMAGAZIN
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