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Hobbyfunk-News


05. 07. 2006

Neue Allgemeine Frequenzzuteilung für SRD-(LPD-)Funkgeräte

Die Bundesnetzagentur hat im Amtsblatt Nr. 13/2006 eine neue Allgemeine Frequenzzuteilung für Short Range Devices (SRD - frühere Bezeichnung: LPD) veröffentlicht.

Zur Gattung der "SRD" zählen zum Beispiel auch die bekannten 10-Milliwatt-LPD-Handfunkgeräte im 70-cm-Bereich.

Die neue Frequenzzuteilung enthält keine grundlegenden Änderungen. Alle Frequenzbereiche und zulässigen Strahlungsleistungen sind gleich geblieben.

In den 860-MHz-Bereichen, in denen bisher eine prozentuale Sendezeitbeschränkung ("duty cycle") bestand, kann in Zukunft wahlweise auch ein "Listen-before-Talk"-Verfahren angewendet werden. ("Listen before Talk" bedeutet, dass das Funkgerät vor der Aussendung prüft, ob der Kanal frei ist.)

Die Frequenzzuteilung ist - wie üblich - auf zehn Jahre befristet. Eine Ausnahme bilden die Frequenzbereiche 433,050 bis 434,790 MHz (!) und 869,300 bis 869,400 MHz. Diese sind nur auf sieben Jahre, bis zum 31.12.2013, befristet.

Die neue Allgemeinzuteilung ist auf der Website der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/media/archive/6709.pdf veröffentlicht worden.

Die alte, jetzt außer Kraft getretene Zuteilung ist dort z.Zt. noch unter www.bundesnetzagentur.de/media/archive/813.pdf zu finden.

- wolf -

 

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