05.06.2017
Erweiterte Fassung vom 09.06.2017
"Handyverbot am Steuer" soll auf CB-Funk ausgeweitet werden
Verkehrsministerium und Umweltministerium haben dem Bundesrat einen Verordnungs-Entwurf vorgelegt, mit dem unter anderem das bisherige "Handyverbot am Steuer", das sich ausdrücklich nur auf "Mobil- oder Autotelefone" bezieht, auf "sämtliche technische Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik" ausgeweitet werden soll. (Das Funkmagazin berichtete über derartige Planungen bereits im August 2016.)
Dem Entwurf zufolge sollen solche Geräte durch den Fahrzeugführer bei laufendem Motor nur benutzt werden dürfen, wenn
"1. hierfür das Gerät nicht aufgenommen oder nicht gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist, die einen Zeitraum von einer Sekunde nicht überschreitet. (...)
In der Begründung des Entwurfs werden Beispiele dafür genannt, welche Geräte gemeint sind:
"Unter die Geräte fallen z. B. sämtliche Handys, Smartphones, BOS- und CB-Funkgeräte, auch solche mit reinem push-to-talk-Modus, Tablet-Computer, Touchscreens, elektronische Terminplaner, Diktiergeräte, E-Book-Reader, MP3-Player, Personal Computer, DVD- und Blu-Ray-Player, CD-Rom-Abspielgeräte, Smartwatches, Walkman, Discman und Notebooks. (...)" (Fettung durch uns)
(Nachtrag aufgrund von Leser-Anfragen: Aus dem Kontext des Verordnungs-Entwurfs ist zu schließen, dass auch Amateurfunkgeräte unter die geplante Regelung fallen.)
Das Bußgeld für Verstöße gegen das Verbot soll dem Entwurf zufolge künftig 100 Euro betragen (bei Verkehrsgefährung 150 Euro, bei Sachbeschädigung 200 Euro,, in den beiden letzteren Fällen verbunden mit einem Fahrverbot von 1 Monat).
Der vollständige Wortlaut des Verordnungs-Entwurfs kann im Internet unter www.bundesrat.de/drs.html?id=424-17 heruntergeladen werden.
- wolf -.
Nachtrag vom 06.06.2017:
Der Bundesrat hat den umstrittenen Verordnungs-Entwurf als TOP 9
auf die Tagesordnung der 682. Sitzung
des Verkehrsausschusses am 21. Juni 2017
gesetzt.
Siehe dazu auch unsere aktuelle Meldung "Neuregelung 'Funkgeräte am Steuer' - Ein Zwischenbericht".
© FM-FUNKMAGAZIN
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