05. 05. 2005
Öffentliche Anhörung zur Änderung des Telekommunikationsrechts
Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Arbeit veranstaltet am 12. Mai 2005 eine "Öffentliche Anhörung" zur Änderung des Telekommunikationsrechts. Die Anhörung findet ab 16.30 Uhr im Reichstagsgebäude, Saal 3 N 001, in Berlin statt.
Wie das Funkmagazin bereits im Februar berichtete, soll das im Juni 2004 in Kraft getretene neue Telekommunikationsgesetz (TKG) wieder geändert werden. Mit den Änderungen sollen insbesondere die Rechte der Verbraucher gegenüber den Telekommunikationsanbietern gestärkt werden. Weitere Informationen dazu gibt es im Internet auf der Homepage des BMWA unter www.bmwa.bund.de/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=58230.html
Die Gesetzesänderungen richten sich in erster Linie an Anbieter von öffentlichen Telekommunikationsdiensten. Hobbyfunkanwendungen sind von den Änderungen nicht betroffen.
Der Wortlaut des Gesetzentwurfs, in den voraussichtlich noch Änderungen des Bundesrats einfließen werden, kann unter www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/TKG-AendG-2005,property=pdf.pdf eingesehen werden.
- wolf -
© FUNKMAGAZIN
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