04. 12. 2005
Verwaltungsgericht genehmigt 18-Meter-Amateurfunk-Antennenmast
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat einem Funkamateur genehmigt, in seinem Garten einen 18 Meter hohen Mast zu errichten. Dies berichtet der "Frankenrundspruch" unter Berufung auf die Tageszeitung "Frankenpost".
Der Funkamateur möchte seine Antennenanlage erweitern und dazu im Garten seines Hauses den besagten 18 Meter hohen Mast errichten. Dazu stellte er einen Bauantrag bei der Stadt Helmbrechts. Die Stadt lehnte den Antrag ab mit der Begründung, dass der Mast, der das Haus um ca. 7 Meter überragt, für ein Wohngebiet zu groß sei. Der Funkamateur erhob gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch beim übergeordneten Landratsamt Hof. Auch diese Behörde lehnte den Antrag ab. Daraufhin erhob der Funkamateur Klage beim Verwaltungsgericht Bayreuth.
Das Gericht stellte klar, dass es aus seiner Sicht ausschließlich darauf ankomme, ob der Mast "die umliegenden Gebäude dominiert oder als untergeordnetes Bauwerk angesehen werden kann." Den Hinweis auf einen ca. 500 Meter entfernt stehenden Fabrikschornstein, der optisch wesentlich mehr störe, sah das Gericht ebenso wenig als relevant an wie die Bedenken einer Nachbarin, die befürchtete, dass ihr Grundstück durch die "Strahlen" des Funkamateurs an Wert verlieren könne.
Letztlich orientierte sich der Richter an einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, bei dem es um eine private Windkraftanlage mit einem 10 Meter hohen Mast und ebenso großen Rotoren ging. Das Bundesverwaltungsgericht hatte seinerzeit geurteilt, dass die Windkraftanlage das daneben stehende Haus nicht dominiere und deshalb zulässig sei. Bei dem Antennenmast - so der Richter - sei der Fall ähnlich.
Einen Wermutstropfen hielt der Richter allerdings für den Funkamateur bereit. Er erklärte ihm: "Wir verhandeln hier lediglich über den Mast. Sollten sie nachträglich eine Antenne draufbauen, dann benötigen Sie natürlich erneut eine Baugenehmigung."
- wolf -
Siehe dazu auch die Meldung des Frankenrundspruchs unter www.darc.de/distrikte/g/Antennenmast-Urteil.txt
© FUNKMAGAZIN
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