EMV-Beiträge: Die
RegTP (rückwirkend) bittet zur Kasse
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) will von Senderbetreibern für dreieinhalb Jahre rückwirkend (!) EMV-Beiträge kassieren. Dies teilte die Behörde auf einer Pressekonferenz am 31. Oktober mit. Mit dem Versand der Beitragsbescheide soll Mitte November 2000 begonnen werden.
EMV-Beiträge werden auf der Grundlage des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten erhoben. Mit den EMV-Beiträgen werden u.a. Aufwendungen der RegTP zur Ermittlung und Beseitigung von Funkstörungen abgegolten.
Für die Nutzergruppe der CB-Funker hat die Regulierungsbehörde für den Zeitraum von August 1996 bis Ende 1999) einen EMV-Gesamtbetrag von 1,68 Millionen DM errechnet. Ob die Behörde diesen Betrag von den CB-Funkern einfordern wird, ist uns zur Zeit nicht bekannt. Eine Beitragspflicht besteht nicht für Nutzergruppen, bei denen der "Verwaltungsaufwand für den Einzug des Betrags die Beitragshöhe übersteigen würde."
Nachfolgend veröffentlichen wir den vollen Wortlaut der Presseerklärung der RegTP zur Erhebung der EMV-Beiträge:
Pressekonferenz
der Reg TP am 31. Oktober 2000; 11.30 Uhr
- Es gilt das gesprochene Wort -
Thema:
Bescheidaktion für EMV-Beiträge
Vizepräsident Matthias Kurth
Vizepräsident Gerhard Harms
Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zu unserer heutigen Pressekonferenz. Eine umfangreiche, bundesweite Aktion steht vor der Tür, über die wir Sie heute informieren möchten.
Anlass
Die Reg TP wird Mitte November Beitragsbescheide auf der Basis des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten, kurz "EMVG" genannt, versenden. Anlass dafür, Sie darüber vorher zu informieren, sind einige besondere Umstände, mit denen diese Bescheidaktion verbunden ist, vor allem ihr Umfang und der betroffene Zeitraum.
Umfang, Zeitraum der Bescheid-Aktion
Die Summe der von uns einzufordernden Beiträge beträgt 68,625 Mio. DM. Bemerkenswert ist die bevorstehende Bescheid-Aktion auch im Hinblick auf den großen Kreis der Betroffenen. Wir werden etwa 240.000 Bescheide versenden. Die Versendung des größten Teils der Bescheide erfolgt ab Mitte November. Sie umfaßt den Zeitraum vom 1. August 1996 bis zum 31. Dezember 1999. Die damit verbundene lange Rückwirkung der Erhebung (1996 bis 1999) ist für die Betroffenen nicht unbedingt erfreulich, rechtlich aber nicht zu beanstanden.
Wie kommt es zu einem solchen Zeitraum?
Nach einer ähnlichen Erhebung für die Jahre 1993 und 1994 kam es zu einer Vielzahl rechtlicher Auseinandersetzungen. Leider hat es bis Mitte letzten Jahres gedauert, bis eine obergerichtliche Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz fiel. Erst danach konnten wir davon ausgehen, dass wir eine solide rechtliche Grundlage für die Erhebung der EMV-Beiträge haben. Die Beiträge werden zum 1.1.2001 fällig.
Hintergrundinformation
Neben der in der Öffentlichkeit viel beachteten ökonomischen Regulierung hat die Regulierungsbehörde noch wichtige Aufgabenfelder, insbesondere im Bereich der technischen Regulierung. Dazu gehören auch unsere Tätigkeiten im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit. Sie dienen dazu, dass zwischen Funkanlagen untereinander und im Verhältnis zu anderen elektrischen Geräten keine Funkstörungen auftreten.
Das EMVG sieht vor, dass die Betroffenen für den mit dieser Aufgabe verbundenen Aufwand der Regulierungsbehörde aufkommen. Dies geschieht zum Teil durch Inanspruchnahme von Störungsverursachern in konkreten Einzelfällen nach der EMV-Kostenverordnung. Das heißt, wir können den gefundenen Störungsverursacher direkt zur Kasse bitten.
Ein erheblicher Anteil der Störungsbearbeitung und der präventiven Maßnahmen der Regulierungsbehörde können aber nicht nach dem Verursacherprinzip erledigt werden. Deshalb gibt es auch noch die EMV-Beitragsverordnung, um deren Umsetzung es in den nächsten Wochen geht. Sie konkretisiert die Vorgaben des EMVG, wonach die relevanten Kosten der Regulierungsbehörde von den Nutznießern dieser Tätigkeit zu finanzieren sind, also von den Senderbetreibern. Die danach zu erhebenden Beiträge dürfen jedoch nicht verwechselt werden mit den Beiträgen nach der Frequenznutzungs-Beitragsverordnung. Diese werden beim gleichen Personenkreis erhoben, dienen aber zur Abgeltung unseres Aufwands bei der Frequenz-Verwaltung.
Nach unseren Informationen werden auf dem deutschen Markt jährlich ca. 65.000 Gerätetypen mit insgesamt 250 Millionen Geräten und Bauteilen mit elektrischen oder elektronischen Komponenten in Umlauf gebracht. Diese Menge entspricht einem Marktanteil von etwa 30 Prozent des Europäischen Wirtschaftsraumes. Im Jahr 1999 beispielsweise hat die Regulierungsbehörde insgesamt 46.500 Geräte überprüft. Schon bei einfacher Sichtprüfung wurden hinsichtlich der CE-Kennzeichnung bzw. der Konformitätserklärung bei 1.628 Geräten, d.h. 3,5 Prozent der überprüften Produkte, Mängel festgestellt. 1.593 Serien mit insgesamt 7.484 Geräten wurden messtechnisch überprüft. Hierbei waren 1.871 Geräte auffällig, d.h. es entsprachen 25 Prozent der überprüften Geräte nicht den vorgeschriebenen EMV-Schutzanforderungen.
Im Verlauf des Jahres 1999 wurden 119 Vertriebsverbote wegen Nichteinhaltung der Schutzanforderungen oder CE-Kennzeichnung ausgesprochen. Entsprechend den Bestimmungen der TK-Zulassungsverordnung wurden im vergangenem Jahr 57 Verstöße registriert und 45 endgültige Vertriebsverbote ausgesprochen. In 330 Fällen wurde bei Verstößen gegen das EMVG die EMV-Kostenverordnung angewendet und damit ca. 600.000,- DM eingenommen.
Berechnung der EMV-Beiträge
Die Ermittlung des bei der Regulierungsbehörde entstandenen Aufwands geschieht nach einem zeitgemäßen betriebswirtschaftlichen Verfahren, der Leistungs- und Kostenrechnung. Dadurch wird u.a. sichergestellt, dass es zu keiner Doppelabgeltung der Kosten kommt: Alle entstehenden Kosten werden so verbucht, dass sie entweder nur in die Berechnung der EMV-Beiträge oder in die Berechnung der Frequenznutzungsbeiträge eingehen können.
Die Aufteilung der EMV-Kosten erfolgt nach einem Schlüssel, der gesetzlich durch das EMVG vorgegeben ist. Die Regulierungsbehörde hat dabei keinen Ermessensspielraum. Zunächst wird der entstehende Aufwand der Regulierungsbehörde den jeweils betroffenen Nutzergruppen zugeordnet. Innerhalb dieser Nutzergruppen erfolgt dann eine Aufteilung anhand individueller Parameter, nämlich dem Anteil am Störungsaufkommen, der Frequenznutzung und dem Teilnehmerpotenzial.
Betroffene Zielgruppen
Die Betreiber von Sendefunkanlagen werden abhängig davon, welche Art von Sendern sie betreiben, in Nutzergruppen eingeteilt. Das bedeutet, dass Betreiber von vergleichbaren Sendefunkanlagen jeweils zu einer Nutzergruppe zusammengefasst werden. Die Beitragshöhe ist dann abhängig von der Zugehörigkeit zu einer Nutzergruppe.
Das Gesamtvolumen von 68,625 Mio. DM (für die Jahre 1996 bis 1999) wird entsprechend dem zugeordneten Aufwand auf die Nutzergruppen verteilt. Wie die Verteilung erfolgt, können Sie der vorliegenden Tabelle entnehmen.
Angaben in Mio. DM Nutzergruppe 1996 1997 1998 1999 Summe ----------------------------------------------------------- Amateurfunk 0,870 2,080 2,400 2,430 7,780 Betriebsfunk 4,130 10,560 9,620 8,290 32,600 Bündelfunk 0,150 0,660 0,480 0,290 1,580 CB-Funk 0,000 0,330 0,590 0,760 1,680 Datenfunk 0,096 0,050 0,012 0,020 0,178 Flugfunk 0,380 1,230 1,250 1,330 4,190 Funkruf 0,080 0,270 0,370 0,320 1,040 Funktelefon 0,360 1,290 2,080 3,230 6,960 Normalfrequenz- und Zeitzeichenfunk 0,307 1,779 2,877 3,318 8,281 Ortungsfunk 0,006 0,060 0,026 0,065 0,157 Richtfunk 0,200 0,380 0,060 0,090 0,730 Satellitenfunk 0,075 0,090 0,090 0,070 0,325 Seefunk 0,030 0,060 0,060 0,050 0,200 Sonst. Funkdienste 0,254 0,880 0,870 0,920 2,924 ----------------------------------------------------------- Summe 6,938 19,719 20,785 21,183 68,625
Die RegTP hat auf ihrer Homepage unter www.regtp.de/aktuelles/00243/01/index.html eine "Information für EMV-Beitragszahler" veröffentlicht. Ein Muster eines EMV-Beitragsbescheids kann unter www.regtp.de/imperia/md/content/aktuelles/11.pdf als PDF-File heruntergeladen werden.
- wolf -
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