04.10.2009
Update: 10.10.2009
Herbsttagung der DFA in Kempen (Rückblick)
Am Samstag, dem 3. Oktober 2009 fand in Kempen (Nordrhein-Westfalen) die Herbsttagung der Deutschen Funk-Allianz (DFA) statt.
An der Veranstaltung nahmen 11 stimmberechtigte Delegierte ("Abgeordnete") aus 8 Mitgliedsvereinigungen teil. Als Gäste waren u.a. Dieter Contzen (ehem. DCBD) und Christian Kaupert (AFD) erschienen. Insgesamt waren 21 Personen anwesend. Ausrichter der Tagung war die Mitgliedsvereinigung "Europafunker.de".
Der Vorsitzende des DAKfCBNF, Bernd Böhle, übersandte ein Grußwort, in dem er bedauerte, dass er aus beruflichen Gründen nicht erscheinen könne. Er wünschte der Versammlung viel Erfolg.
Als neues Mitglied wurde der Funkverein "Charly Tango" aus Lingen in die DFA aufgenommen. Die Aufnahme erfolgte einstimmig.
Der Vorsitzende der DFA, Harald Westermann, appelierte an alle Mitglieder, sich mehr an der Vereinsarbeit zu beteiligen. Der Vorstand sei nur das ausführende Organ, die Zuarbeit müsse von den Mitgliedern kommen. Westermann: "IHR seid die DFA!".
Harald Westermann berichtete von einer konstruktiven eQSO-Gesprächsrunde, die am 30. August auf dem Server www.eqso-cbpmr.de stattfand. In diesem Zusammenhang wurde diskutiert, auf welche Weise Sprachfunknetzwerke wie eQSO oder FRN einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden können. Kritisiert wurden die Zwistigkeiten unter verschiedenen Serverbetreibern. Dies könne dazu führen, dass Interessenten abgeschreckt werden, von Sprachfunknetzwerken Gebrauch zu machen.
Für Heiterkeit sorgte ein von Westermann verlesener Beitrag aus einem Internet-Forum. Darin hatte der Betreiber von "CB-Radio", Burkhard Heid, behauptet, ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur habe ihn angerufen, die Arbeit von CB-Radio gelobt und seine Idee eines "Bundesausschusses CB-Funk" als "für die Verwaltung akzeptierbar" bezeichnet. Westermann sagte, er habe daraufhin mehrere Telefonate mit der Bundesnetzagentur geführt. Dort habe man über Heids Beitrag gelacht. Von einem Anruf wusste niemand etwas.
Westermann bedankte sich beim Pressesprecher Hans-Werner Hoppe für die Neugestaltung der DFA-Homepage. Hoppe verteilte dazu eine kleine Broschüre, in der die neue Homepage ausführlich beschrieben wird.
Einstimmig angenommen wurde ein Antrag auf Änderung der DFA-Satzung. Die Satzungsänderung hat zum Inhalt, dass der Vorstand und beauftragte Personen unter bestimmten Voraussetzungen (die über die derzeitige gesetzliche Regelung hinausgehen) von persönlichen Haftungsansprüchen freigestellt werden.
Diskutiert wurde der Vorschlag, Fördermitgliedern künftig ein "prozentuales Stimmrecht" einzuräumen, bei dem eine Stimme nicht voll, sondern nur zu einem bestimmten Bruchteil zählt.
Mathias Czaya berichtete über Aktivitäten der ECBF (Anmerkung: Gemeint ist die sog. "ECBF Warschau" unter der Leitung von Enrico Campagnoli). In dem ECBF-Markenrechtsstreit beim europäischen Marken-Registrierungsamt OAMI hat es eine Entscheidung gegeben: OAMI hat den Widerspruch der "ECBF Brüssel" gegen die Marken-Eintragung des Begriffs ECBF durch Enrico Campagnoli abgelehnt. Die "ECBF Brüssel" muss die Kosten in Höhe von 300 Euro tragen. Gegen diese Entscheidung kann sie erneut Widerspruch einlegen.
Kritik übte Mathias Czaya an dem Vorhaben des Europäischen Funkbüros ERO, Voraussetzungen für eine Leistungserhöhung von CB-Funkanlagen auf 4 Watt AM und 12 Watt SSB zu schaffen. Auf der Tagung einer ERO-Arbeitsgruppe im September in Tallin (Estland) war ein sog. "Technical Report" des europäischen Normungsinstituts ETSI durchgewunken worden. In diesem Report ist u.a. eine Störfestigkeitsuntersuchung von CB-Geräten beschrieben, die in einem Messlabor der BNetzA in Kolberg durchgeführt wurde. Diese Untersuchung hatte zum Ergebnis, dass CB-Funkgeräte auch bei einer Ausgangsleistung von 4 Watt AM bzw. 12 Watt AM keine nennenswerten Störungen in Geräten der Unterhaltungsindustrie verursachen.
Czaya ist der Auffassung, dass es sich bei dieser Untersuchung um ein "Gefälligkeitsgutachten" handelt, das für 30.000 Euro "gekauft" worden seien. Die Ergebnisse seien praxisfern, weil nur die Störfestigkeit von digitalen Geräten getestet worden sei. In den Haushalten seien aber noch zahlreiche analoge Geräte und Komponenten vorhanden, die eine geringere Störfestigkeit gegenüber CB-Funk-Aussendungen aufweisen.
Eine Erhöhung der zulässigen Sendeleistung auf 12 Watt in der Modulationsart SSB sei auch deshalb problematisch, weil für eine solche Funkanlage (sofern sie "ortsfest" betrieben wird) eine kostenpflichtige Standortbescheinigung der BNetzA erforderlich sei. Außerdem würde der Standort der CB-Anlage dann auch registriert und in der Standortdatenbank der BNetzA abrufbar sein.
Czaya regte an, dass sich die DFA mit dieser Problematik befassen solle.
- wolf -
Update vom 10.10.2009:
Die DFA hat auf ihrer Homepage unter http://tinyurl.com/yzesfqa
einen Bericht über die Veranstaltung veröffentlicht.
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