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AFu: Kurzwellenzugang ohne Morseprüfung möglich

Der Nachweis von Morsetelegrafie ist nicht mehr zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Amateurfunkdienst auf den Kurzwellenbändern. Dies hat die World Radiocommunication Conferenz (WRC) am 4. Juli 2003 in Genf beschlossen.

Bisher war es zwingend vorgeschrieben, dass Funkamateure, die AFu-Frequenzen unterhalb 30 MHz (Kurzwelle) nutzen wollten, eine Morseprüfung ablegen mussten. In Zukunft können die Telekommunikationsverwaltungen der einzelnen Staaten selbst entscheiden, ob sie für den Amateurfunk-Zugang zur Kurzwelle eine Morseprüfung verlangen sollen oder nicht.

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) bzw. das übergeordnete Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hatten bereits im Vorfeld signalisiert, dass sie im Falle eines entsprechenden WRC-Beschlusses nicht mehr an der Morseprüfung festhalten werden. Dies hätte zur Folge, dass Inhaber des Amateurfunkzeugnisses der Klasse 2 uneingeschränkten Zugsng zu den AFu-Kurzwellenbändern erhalten würden. Zu welchem Zeitpunkt der WRC-Beschluss in deutsches Recht umgesetzt wird, ist allerdings noch nicht bekannt.

Für Inhaber der Amateurfunk-Zeugnisklasse 3 sind nach unseren Informationen bisher keine Änderungen geplant.

Eine Zusammenfassung aller WRC-Beschlüsse, die den Amateurfunk betreffen, ist im Internet unter www.iaru.org/rel030703att3.html (in englischer Sprache) zu finden.

- wolf -

Nachtrag vom 08.07.2003: Das Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) - vergleichbar mit der deutschen RegTP - beabsichtigt, allen Schweizer Funkamateuren der CEPT-Klasse 2 in den nächsten Tagen eine "provisorische Bewilligung" für die Benutzung der AFu-Kurzwellenbänder zuzusenden. Weitere Infos dazu gibt's auf der Homepage des Schweizer Amateurfunk-Verbandes USKA unter www.uska.ch/html/de/iaru/wrc2003.html

 

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