04. 04. 2004
Neues Telekommunikationsgesetz im Bundesrat abgelehnt
Der Bundesrat hat auf seiner 798. Sitzung am 2. April 2004 den Entwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) abgelehnt. Der Gesetzentwurf wurde an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Dieser muss nun eine Kompromisslösung finden.
Grund für die Ablehnung waren in erster Linie datenschutzrechtliche Bestimmungen. Der Bundesrat empfahl, diese Bestimmungen grundlegend zu überarbeiten. So sollen zum Beispiel Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, die Verbindungsdaten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Mobilfunkbetreiber sollen in Zukunft auch die Daten von Kunden, die Prepaid-Karten benutzen, erheben und speichern. Auch ein Zugriff auf Passwörter soll dem Staat unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden.
Der Entwurf des Telekommunikationsgesetzes war am 12. März 2004 von Deutschen Bundestag verabschiedet worden (das FUNKMAGAZIN berichtete). Der Bundesrat als Vertretung der Länder muss zustimmen, weil das Gesetz auch Interessen der Bundesländer berührt.
- wolf -
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