03. 10. 2004
CDU/CSU-Fraktion: 14 Fragen zu Mobilfunk und Gesundheit
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am 30.09.2004 eine Kleine Anfrage zum Thema "Mobilfunk und Gesundheit" an die Bundesregierung gerichtet (Bundestags-Drucksache 15/3744).
Die CDU/CSU-Abgeordneten wollen von der Bundesregierung folgende 14 Fragen beantwortet haben:
Wie viele Mobilfunk-Basisstationen gibt es derzeit in Deutschland? Wie verteilen sie sich auf Städte und ländliche Regionen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen von Mobilfunkstrahlen auf den Menschen? Gibt es Besonderheiten der Auswirkungen auf Kinder? Welche Langzeitstudien liegen der Bundesregierung hierzu vor?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, inwieweit elektromagnetische Felder des Mobilfunks zu Veränderungen des Elektroenzephalogramms (EEG), ferner zu Störungen der Blut-Hirn-Schranke oder auch der Melatoninproduktion (Schlafhormonproduktion) führen?
Wie ist die von den Mobilfunksendern ausgehende Strahlungsbelastung zu bewerten, wie die Belastung durch Mobilfunktelefone, die am Körper getragen werden, wie die Belastung durch deren Benutzung?
In welchem Verhältnis stehen diese Ergebnisse zum subjektiven Bedrohungsgefühl in Teilen der Bevölkerung?
Welche Besonderheiten der Strahlung sind bei der UMTS-Technologie zu erwarten? Liegen dazu bereits Untersuchungsergebnisse vor?
Gibt es Erkenntnisse über die Auswirkungen von Mobilfunkstrahlen auf Tiere, vor allem landwirtschaftliche Nutztiere? Wurden besonders bei letzteren Verhaltensänderungen durch den Einfluss von Mobilfunkstrahlen festgestellt?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um über die Wirkung von Mobilfunkstrahlen aufzuklären? Welche solcher Maßnahmen sind für die Zukunft geplant?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammenarbeit von Mobilfunkbetreibern und Kommunen bei der Auswahl der Standorte für die Sendemasten?
Welche Gründe führen aus Sicht der Bundesregierung zu der Zurückhaltung der Hersteller, das Ökolabel "Blauer Engel" für strahlungsarme Mobilfunktelefone zu benutzen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit die von den Mobilfunkgeräten ausgehende Strahlung bei der Kaufentscheidung der Verbraucher eine Rolle spielt?
Hält die Bundesregierung eine Aufnahme der weiteren, athermischen Effekte der Strahlung in die Grenzwerte, die in der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung vorgesehen sind, für sinnvoll?
Ist aus Sicht der Bundesregierung ein Herabsetzen der Grenzwerte erforderlich?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Vorsorge über die Grenzwerte hinaus sinnvoll?
Der CSU-Abgeordnete Dr. Hans-Peter Friedrich begründete die Anfrage damit, dass sich der Mobilfunk in Deutschland zu einer außergewöhnlichen Wachstumsbranche entwickelt habe. Ein Erfolg auch in der Zukunft setze voraus, dass diese Technik von den Bürgern akzeptiert wird. Dazu müssten auch die Auswirkungen der von den Mobilfunk-Basisstationen ausgehenden "Strahlung" kontrovers diskutiert werden.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
www.meinrufzeichen.de
Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
[Übersicht] [CB-News] [CB-Links] [CB-Glosse] [E-Mail an die Red.] [Impressum]