03.08.2008
BNetzA: Zusammenschaltung von SRD- und PMR446-Geräten unzulässig
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) vertritt die Auffassung, dass direkte Zusammenschaltungen von SRD-(LPD)-Funkgeräten und PMR446-Funkgeräten grundsätzlich nicht zulässig sind. Dies geht aus einer Meldung der Deutschen Funk-Allianz (DFA) hervor, die der Verein auf seiner Homepage veröffentlicht hat.
Die DFA hatte aufgrund einer Anfrage eines CB-Funkers die Bundesnetzagentur um Auskunft gebeten, ob "eine direkte Zusammenschaltung von einem SRD(LPD)-Funkgerät zu einem PMR446-Funkgerät zulässig sei."
Die BNetzA verwies in ihrer Antwort zunächst auf die für die einzelnen Funkanwendungen erforderlichen Frequenzzuteilungen und die darin enthaltenen Bestimmungen. Zur konkreten Fragestellung antwortete die BNetzA nach Angaben der DFA unter anderem folgendes (Zitat):
" (...) Bei den von Ihnen angesprochen Zusammenschaltungen von Funkanlagen (PMR446 bzw. SRD-Geräten), die durch Allgemeinzuteilungen geregelt sind, sind Zusammenschaltungen daher nicht zulässig, wenn damit Entfernungen bzw. Reichweiten erzielt werden, die dem definierten Zweck 'kurze Entfernungen' oder 'geringer Reichweite' eindeutig widersprechen. Nicht zuletzt deshalb spricht man heute von short range devices (SRD) und nicht mehr von low power devices (LPD), da die kurze Distanz ein Wesenselement dieser Funkanwendungen ist.
Selbstverständlich sind auch alle anderen, in der jeweiligen Zuteilung enthaltenen Bestimmungen (wie z.B. 'mit Handfunkgeräten') einzuhalten. (...)" (Zitatende)
Die BNetzA wies ferner darauf hin, dass "im Störungs- oder Kollisionsfall (z.B. bei Daueraussendungen)" für den verantwortlichen Betreiber kostenpflichtige Aufwendungen entstehen können.
- wolf -
Siehe dazu die Meldung der DFA unter www.deutsche-funk-allianz.de/News/news.html#02.08.2008
Anmerkung der
Funkmagazin-Redaktion:
Eine Bestimmung, aus der sich unmittelbar ein Verbot der
genannten Zusammenschaltungen ableiten ließe, ist lediglich in
der Frequenzzuteilung für SRD-(LPD-)Funkanwendungen
enthalten. Darin heißt es wörtlich: "Die Reihenschaltung
mehrerer Funkstrecken zum Zweck der Erhöhung der Reichweite ist
nicht erlaubt." In den Frequenzzuteilungen für PMR446-
und "Freenet"-Funkgeräte
ist eine solche Verbotsnorm nicht
enthalten.
© FM-FUNKMAGAZIN
www.meinrufzeichen.de
Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
[Übersicht] [CB-News] [CB-Links] [CB-Glosse] [E-Mail an die Red.] [Impressum]