03. 02. 2005
Telekommunikationsgesetz wird geändert - Hobbyfunk nicht betroffen
Das erst im Juni 2004 in Kraft getretene neue Telekommunikationsgesetz (TKG) soll wieder geändert werden. Auf einen entsprechenden Gesetzentwurf haben sich die Minister der Bundesregierung am 02.02.2005 geeinigt.
Die Bundesregierung will mit der Änderung des TKG die Rechte der Verbraucher gegenüber den Telekommunikationsanbietern stärken. Insbesondere soll der Mißbrauch von sogenannten "Mehrwerdienste-Rufnummern" (0190- bzw. 0900-Rufnummern u.ä.) und "Dialern" (automatischen Einwahlprogrammen) eingedämmt werden.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die Interessen von Behinderten bei der "Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit" besonders berücksichtigt werden müssen. Für gehörlose und hörgeschädigte Menschen müssen die Telekommunikations-Anbieter - dem Gesetzentwurf zufolge - einen speziellen "Vermittlungsdienst" einrichten.
Hobbyfunkanwendungen werden von den Änderungen des TKG nicht betroffen sein.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bmwa.bund.de/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=58230.html
Der volle Wortlaut des Gesetzentwurfs kann unter www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/TKG-AendG-2005,property=pdf.pdf eingesehen werden.
Nach der Behandlung im Bundestag muss der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Die Bundesregierung hofft, dass das geänderte TKG im Frühsommer dieses Jahres in Kraft treten wird.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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