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02.10.2013

Angst vor "Elektrosmog": Baugenossenschaft verbietet Handy-Gebrauch

Die Angst vor sogenanntem "Elektrosmog" treibt manchmal seltsame Blüten: Eine Schweizer Wohnungsbaugenossenschaft verbietet den künftigen Mietern eines Neubaus, in den Wohnungen und auf dem Grundstück Handys und WLAN zu benutzen.

Die Genossenschaft errichtet zur Zeit ein Mehrfamilienhaus im Züricher Ortsteil Leimbach. Die Wohnungen sollen im Rahmen eines Pilotprojekts vorrangig an Personen mit sog. "multipler Chemikalien-Unverträglichkeit" (MCS) vergeben werden. Zum Schutz dieses Personenkreises hat die Genossenschaft in der Hausordnung besondere Verhaltensmaßregeln festgelegt. So ist z.B. die Verwendung von Chemikalien, Lösungsmitteln und Duftstoffen aller Art im Hause verboten.

Die Baugenossenschaft belässt es jedoch nicht bei einem Verbot chemischer Substanzen, sondern verbietet auch die Benutzung von Geräten, die elektromagnetische Felder erzeugen.

In der Hausordnung heißt es dazu:
"Der Gebrauch von W-LAN, Funktelefonen und Handys im Haus und auf dem Grundstück ist verboten. Anrufe können auf den Festnetzanschluss umgeleitet werden. Die Verwaltung führt eine Liste empfohlener, verträglicher Produkte.

Auch beim Anschluss herkömmlicher Elektrogeräte möchte die Genossenschaft mitreden. So heißt es in der Hausordnung:
"Elektrogeräte sollen nur dann an die Steckdose angeschlossen sein, wenn sie in Betrieb sind."

Offensichtlich will die Baugenossenschaft damit auch sogenannte "elektrosensible" Personen als Mieter gewinnen. Solche Personen glauben, dass elektromagnetische Felder (auch weit unterhalb der Grenzwerte) bei ihnen gesundheitliche Beschwerden auslösen.

Fachleute sind skeptisch: Nach wissenschaftlichem Kenntnisstand sind elektromagnetische Felder unterhalb der Grenzwerte nicht in der Lage, gesundheitliche Beeinträchtigungen zu bewirken. Diese Auffassung vertritt auch die Bundesregierung. In einer Antwort auf eine "Kleine Anfrage" der Bundestagsfraktion der Partei "Die Linke" schrieb die Bundesregierung, es gäbe keine "klaren diagnostischen Kriterien für 'Elektrosensibilität' und keine wissenschaftliche Basis, um die berichteten Symptome mit der Wirkung elektromagnetischer Felder zu verknüpfen." Zu dieser Einschätzung kämen auch die deutsche Strahlenschutzkommission und internationale Fachgremien. Deshalb gehe die Bundesregierung davon aus, das "Elektrosensibilität" nicht in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Exposition durch elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder zu sehen sei (das Funkmagazin berichtete).

- wolf -

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