02.08.2014
Österreich: BMVIT veröffentlicht "InfoLetter" zu CB-Multinormgeräten
Das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hat im Juli 2014 im Rahmen eines "OFB-InfoLetters 2/2014" die Regelungen zum Betrieb von "Multinorm-CB-Funkanlagen" in Österreich konkretisiert.
In dem "InfoLetter" des Ministeriums heißt es dazu u.a. (Zitat):
(...) Multinorm-CB-Funkanlagen verfügen je nach technischer Ausstattung über Einstellmöglichkeiten, welche die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nationalstaatlich geregelten Möglichkeiten abbilden und zur ECC Entscheidung ECC/DEC/(11)03 unterschiedlich sind, und zwar Einstellungsmöglichkeiten betreffend den Frequenzbereich der CB-Funkanlage und die maximale Anzahl der verfügbaren HF-Kanäle (z.B. zusätzliche 40 Kanäle in Großbritannien, Polen und Deutschland usw.). In den meisten Fällen erfolgt die Einstellung dieser Parameter individuell über einen Schalter am Gerät oder über entsprechende Software-Programmierung.
Die Errichtung und der Betrieb von CB-Funkanlagen ist (...) nur im Sinne der generellen Bewilligung unter Einhaltung der in der Funkschnittstelle FSB-LN001 genannten Parameter zulässig. Dies bedeutet, dass bei der Verwendung von Multinormgeräten sichergestellt werden muss, dass die Inbetriebnahme ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Frequenzen stattfinden kann. Eine Änderung der Einstellung darf mit einfachen Mitteln nicht funktionieren. Dies bedeutet, dass während des Betriebes eine Änderung (auf eine Einstellmöglichkeit abweichend von der Funkschnittstelle FSB-LN001) nicht möglich sein darf.
Bei der Erstinstallation des Gerätes ist besonders Bedacht zu nehmen, dass nur die in der Funkschnittstelle FSB-LN001 genannten Parameter ausgewählt werden.
Der Betreiber/die Betreiberin einer CB-Funkanlage trägt für die ordnungsgemäße Einstellung selbst die Verantwortung. (...)
(Ende des Zitats, Linksetzung durch das Funkmagazin)
Diese nunmehr vom BMVIT öffentlich publizierten Regelungen entsprechen im Wesentlichen dem, was das Ministerium einem Hobbyfunker im Juni 2014 privat auf Anfrage mitteilte (das Funkmagazin berichtete).
Der volle Wortlaut des BMVIT-"InfoLetters" kann im Internet unter http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/publikationen/infoblaetter/downloads/201402.pdf heruntergeladen werden.
- wolf -
Wir danken "skydiver" für die Information zu diesem Thema.
© FM-FUNKMAGAZIN
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