Keine Freigabe des 10-Meter-Bandes
für AFu-Klasse 3
Funkamateure der "Einsteigerklasse" 3 werden auf absehbare Zeit keinen Zugang zum 10-Meter-Amateurfunkband erhalten. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) an die Amateurfunkvereinigung AGZ hervor.
Die AGZ hatte gefordert, das 10-Meter-Amateurfunkband (28000 bis 29700 kHz) auch für Funkamateure der Zeugnisklassen 3 und 2 freizugeben. Sie begründete dies u. a. mit der Freigabe der Modulationsart SSB im benachbarten CB-"Jedermannfunk". Die AGZ vertritt die Auffassung, dass dadurch eine "Schieflage" entstanden ist, die durch eine nationale Freigabe des 10-Meter-AFu-Bandes für Inhaber der AFu-Klassen 3 bzw. 2 korrigiert werden sollte. (Siehe dazu auch unseren Beitrag "AGZ fordert Freigabe des 10m-Bandes für AFu-Klassen 2 und 3".)
Das Wirtschaftsministerium hat dies abgelehnt. Es weist in seinem Ablehnungsschreiben darauf hin, dass zwischen Amateurfunk und CB-Funk keine direkten Vergleiche zulässig seien, weil beide auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen basieren.
Weiter heißt es in dem Schreiben des Ministeriums: "Bei der CB-Funk-Regelung zur Einführung von Einseitenbandaussendungen (Anm. Red.: gemeint ist SSB) handelt es sich um eine befristete Regelung, die gegebenenfalls auch wieder rückgängig gemacht werden kann. Sie ist entsprechend abgesichert. Auch Experimente sind im Bereich des CB-Funks kaum möglich, weil dort ausschließlich mit handelsüblichen Geräten gearbeitet werden darf." (Ende des Zitats)
Unabhängig davon könne einer Freigabe des 10-Meter-Afu-Bandes deshalb nicht zugestimmt werden, weil die "Vollzugsordnung Funk" (VO Funk) für die Nutzung von Frequenzen unterhalb 30 MHz Morsekenntnisse vorschreibt. Außerdem - so das Ministerium - würde eine Freigabe für Klasse-3-Inhaber "wohl auch dem Sinn der Klasse 3 als 'Einsteiger'-Klasse widersprechen."
Das BMWi-Ablehnungschreiben kann im Internet unter www.agz-ev.de/diverses/bmwi_ablehnung_28mhz_01.pdf heruntergeladen werden.
- wolf -
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