01.12.2009
RTA wünscht Aufklärung über TKG- und EMVG-Beiträge
Der "Runde Tisch Amateurfunk" (RTA) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) um Aufklärung über die Höhe der Frequenznutzungs-(TKG-) und EMVG-Beiträge für den Amateurfunk für die Jahre 2006 und 2007 gebeten. Das Ministerium hatte diese Beiträge per Rechtsverordnung mit Wirkung vom 20. November 2009 festgelegt (das Funkmagazin berichtete).
In einem Schreiben an das BMWi vom 25. November 2009 weist der RTA darauf hin, dass die Beiträge für die Jahre 2006 und 2007 "zwar weitestgehend stabil" geblieben seien, es hätten sich jedoch "erhebliche Änderungen bei der Gewichtung der Beiträge" ergeben. So habe sich "der Beitrag für TKG (...) fast um das Doppelte erhöht, während der EMV-Beitrag kontinuierlich sinkt".
Weiter heißt es in dem Schreiben (Zitat):
"Wir bitten Sie um Aufklärung der obigen Umstände an uns sowie um eine Erläuterung der Kalkulation, Bemessungsgrundlage und Zusammensetzung der Beiträge, insbesondere vor dem Hintergrund, dass aus unserer Sicht im Hinblick auf die EMVG-Arbeit die Bundesnetzagentur die Aufklärung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten im Bereich des Amateurfunks nur unzureichend wahrnimmt." (Zitatende)
In der besagten Verordnung waren die Beiträge für den Amateurfunk für das Jahr 2006 auf 20,81 Euro (3,41 Euro TKG-Beitrag, 17,40 Euro EMV-Beitrag) und für das Jahr 2007 auf 22,71 Euro (6,55 Euro TKG-Beitrag, 16,16 Euro EMVG-Beitrag) festgelegt worden.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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