01. 11. 2006
100 Jahre internationale Frequenzregulierung
Jubiläum bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU): Vor hundert Jahren, im November 1906, unterzeichneten 29 seefahrende Nationen in Berlin die sogenannte "International Radiotelegraph Convention", auch bekannt als "Konvention von Berlin".
Die beteiligten Staaten wollten damit in erster Linie einen störungsfreien, länderübergreifenden Telegrafiebetrieb zwischen Schiffen und Küstenfunkstellen sicherstellen. Bis dahin hatte jede Telegrafen-Gesellschaft auf ihrer "eigenen" Frequenz gefunkt. Den Funkern war es verboten, Funksprüche von konkurrierenden Gesellschaften aufzunehmen und weiterzuleiten.
Der Berliner Vertrag war die erste Vereinbarung, in der sich Staaten auf einheitliche Regelungen für einen internationalen Funkbetrieb einigten. Daraus ging später der "Internationale Fernmeldevertrag" mit den "Radio Regulations" hervor.
Die "Radio Regulations" sind in Deutschland besser bekannt unter der Bezeichnung "Vollzugsordnung Funk" (VO Funk). Darin sind u.a. die einzelnen Funkdienste (z.B. Seefunkdienst, Flugfunkdienst, Landfunkdienst und Amateurfunkdienst) und deren international verbindliche Frequenzbereiche definiert.
Während der Amateurfunk einen eigenen Funkdienst darstellt, ist der CB-Funk eine Funkanwendung innerhalb des (mobilen) Landfunkdienstes.
Weitere Informationen zum hundertjährigen Bestehen des internationalen Frequenzmanagements gibt es im Internet unter http://tinyurl.com/ycapt3 und http://tinyurl.com/yatc6m
- wolf -
© FUNKMAGAZIN
www.meinrufzeichen.de
Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
[Übersicht] [News] [Links] [Glosse] [E-Mail an die Red.] [Impressum]