01.10.2007
Letzte
Aktualisierung: 15.10.2007
Neues Gesetz: Erleichterungen für gemeinnützige Vereine und Spender
Gemeinnützige Vereine und deren Spender können künftig mit Vereinfachungen in der Spendenabwicklung und erweiterten steuerlichen Begünstigungen rechnen. Möglich wird dies durch das neue "Gesetz zur weiteren Steigerung des bürgerschaftlichen Engagements", das in Kürze in Kraft treten wird.
Hier die wichtigsten Neuerungen:
Gemeinnützige Vereine brauchen bei Spenden bis 200 Euro keine formale Spendenquittung für die steuerliche Absetzbarkeit mehr ausstellen. Es genügt der Einzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Sparkasse oder Bank. Bisher war dieses vereinfachte Verfahren nur bei Spenden bis 100 Euro möglich.
Spender können in Zukunft Spenden in Höhe bis zu 20% ihres Gesamteinkommens jährlich von der Steuer absetzen. Bisher lag diese Grenze bei nur 5% bzw. 10%, je nach Verwendungszweck. Darüber hinausgehende Beträge können in die Folgejahre vorgetragen werden.
Der sogenannte "Übungsleiterfreibetrag" wird von 1848 Euro auf 2100 Euro jährlich angehoben. "Übungsleiter" sind Personen, die eine "nebenberufliche Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer gemeinnützigen Einrichtung im erzieherischen oder künstlerischen Bereich oder zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen" ausüben.
Bürger, die ehrenamtlich in einem gemeinnützigen Verein tätig sind, können künftig unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerfreie Aufwandspauschale von jährlich 500 Euro geltend machen.
Vereine werden nach der neuen Regelung erst dann körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig, wenn die Umsätze aus wirtschaftlicher Betätigung mehr als 35.000 Euro im Jahr betragen (bisher 30.678 Euro).
Die Haftungsgrenze von Vereinen für unrichtig ausgestellte Spendenbescheinigungen und zweckentfremdete Verwendung von steuerbegünstigten Spenden wird von 40% auf 30% des Spendenbetrages gesenkt.
Das neue Gesetz hat bereits alle Hürden in Bundestag und Bundesrat genommen und wird voraussichtlich in Kürze ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Stand: Anfang Oktober 2007). Die wesentlichsten Regelungen des Gesetzes werden rückwirkend ab 1. Januar 2007 gelten.
- wolf -
Update vom 15.10.2007:
Das Gesetz ist am 10.10.2007 ausgefertigt und am 15.10.2007 im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht
worden.
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