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Falschmeldung in "funk": Kein Funkverbot mit dem Ausland für Klasse-3-Lizenzler

Mit einer irreführenden Meldung hat die Zeitschrift "funk" Inhaber der AFu-Zeugnisklasse 3 verunsichert.

Im September-Heft der "funk" ist ein Artikel mit der Überschrift "Lizenzklasse 3: eingeschränkte Nutzungsrechte" erschienen ist. Darin heißt es (Auszug):

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat die Nutzungsmöglichkeiten von Amateurfunkstellen für Inhaber der Lizenzklasse 3 eingeschränkt. Wie dem Sachsen-Rundspruch des DARC e.V. zu entnehmen war, dürfen DO-Lizenzler keinen Amateurfunkverkehr mit Funkamateuren im Ausland führen. Davon sind besonders die Neulizenzierten in den Grenzregionen betroffen. Mit ihren 10 W Strahlungsleistung ist es beispielsweise aus Köln kein Problem, mit Funkamateuren in den Niederlanden zu sprechen - das sei verboten, meint laut "Sachsen-Rundspruch" der RegTP-Beamte Findeisen von der Dresdner Außenstelle der Behörde. (Ende des Zitats)

Die Aussage, dass DO-Lizenzler keinen Amateurfunkverkehr mit Funkern im Ausland führen dürfen, ist falsch.

Die Meldung im Sachsen-Rundspruch, auf die sich die "funk" bezieht, hatte folgenden Wortlaut (Auszug aus dem Sachsen-Rundspruch):

Herr Findeisen von der RegTP Dresden teilt uns folgendes mit: Die Zulassung für Funkamateure der Klasse 3 gilt ausschließlich nur national. Funkverkehr außerhalb der Grenzen der BRD ist mit dieser Zulassungs-Klasse nicht gestattet. (Ende des Zitats)

Diese etwas mißverständliche Meldung wurde im darauffolgenden Sachsen-Rundspruch klargestellt. Darin hieß es (Zitat):

In einem Fax teilt uns Herr Findeisen von der RegTP Dresden folgendes mit:

In meiner Information vom 26.4.99 ist mir leider eine Ungenauigkeit unterlaufen, die die aufmerksamen Funkamateure sofort bemerkt haben.

Die Zulassung der Funkamateure der Klasse 3 gilt natürlich national. Wenn aber aus dem Gebiet der BRD gesendet wird, können selbstverständlich im Rahmen der zugelassenen Strahlungsleistung von 10 W EIRP auch Stationen im Ausland erreicht werden. Das gilt auch für Relais. Im übrigen können bei Fahrten ins Ausland über die dortigen Verwaltungen die Bedingungen zum Funkbetrieb im üblichen Verfahren erfragt werden. (Ende des Zitats)

Die Aussage des RegTP-Mitarbeiters bezog sich also offensichtlich nur auf Amateurfunkbetrieb im Ausland (z.B. im Urlaub). Dort ist Amateurfunkbetrieb mit der deutschen Zeugnisklasse 3 nur mit Gastlizenz des Gastlandes erlaubt. Die deutsche AFu-Klasse 3 ist europaweit nicht harmonisiert und und wird deshalb im europäischen Ausland nicht "automatisch" anerkannt.

Amateurfunkbetrieb mit ausländischen Funkamateuren ist von deutschem Boden aus mit legal betriebenen Funkanlagen uneingeschränkt erlaubt. Ein Verbot solcher Kontakte mit dem Ausland würde auch jeder Rechtsgrundlage entbehren und damit nichtig sein.

- wolf -

(C) FM-FUNKMAGAZIN
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