Funkverbot wegen "Krebs im Bein"
Eine etwas obskure Meldung hat die Zeitschrift "Funk-Telegramm" unter Berufung auf einen Beitrag in der Bild-Zeitung veröffentlicht.
Dieser Meldung zufolge soll ein Gericht in Geislingen am 2. Juli durch eine einstweilige Verfügung die Benutzung eines zugelassenen schnurlosen Funktelefons verboten haben. Die einstweilige Verfügung wurde von der Nachbarin des Telefonbenutzers beantragt. Die Frau gab an, daß "ihr Krebs im Bein immer dann weiter wachse", wenn der Nachbar sein Funktelefon benutze. Der Richter soll die einstweilige Verfügung erlassen haben, ohne vorher ein ärztliches Gutachten einzuholen.
Gegen die einstweilige Verfügung wurde Widerspruch eingelegt.
- wolf -
(C) FM-FUNKMAGAZIN
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