Neue EMV-Kostenverordnung: Gebühren für EMV-Verstöße neu
festgelegt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat am 22. Juni 1999 eine neue Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem EMV-Gesetz herausgegeben. (EMV = Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten) Damit wird die alte EMV-Kostenverordnung aus dem Jahre 1993 abgelöst.
Die Kostenverordnung ist auch für CB-Funker interessant. Sie enthält unter anderem Gebührensätze für "besondere Maßnahmen" des Prüf- und Meßdienstes der RegTP. Wer schuldhaft(!) ein Gerät entgegen den Vorschriften des EMV-Gesetzes betreibt, der muß mit folgenden Gebühren rechnen:
Ermittlungen und Messungen am Betriebsort des Gerätes: 800 DM bis 1500 DM.
Fertigen eines Anschreibens oder eines Erinnerungsschreibens: 70 DM.
Ausstellen einer Untersagungsverfügung: 170 DM.
Meßtechnische Überprüfung eines Funkgeräts im Prüflabor: 2040 DM
Die neue EMV-Kostenverordnung ist im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1444 veröffentlicht worden und am 23. Juni 1999 in Kraft getreten.
- wolf -
(C) FM-FUNKMAGAZIN
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