01. 07. 2006
aktualisiert:
02.07.2006
Vorerst keine zusätzliche Amateurfunk-Einsteigerklasse in DL
Im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gibt es zur Zeit keine Überlegungen, eine neue zusätzliche Amateurfunk-Einsteigerklasse "Entry-Level-Licence" zu schaffen. Dies geht u.a. aus einem Gespräch hervor, das Vertreter des Ministeriums und des "Runden Tisches Amateurfunk" am 21. Juni 2006 in Bonn führten.
Gerold Reichle, Abteilungsleiter im Wirtschaftsministerium, gab in dem Gespräch zu verstehen, dass seine Behörde derzeit nicht daran denke, eine "dritte Amateurfunkzeugnisklasse unterhalb des Standards der jetzigen Zeugnisklasse E einzuführen".
Eine solche neue Einsteigerklasse wird zur Zeit vom europäischen "Electronic Communikations Committee" (ECC) - einem Ausschuss der CEPT - diskutiert. Das ECC möchte damit den Einstieg in den Amateurfunk weiter vereinfachen (das Funkmagazin berichtete).
Die neuen erweiterten Möglichkeiten für die Amateurfunkklasse E - insbesondere der Kurzwellenzugang - scheinen dagegen beschlossene Sache zu sein. Sie werden in der neuen Amateurfunkverordnung festgelegt, die voraussichtlich in der zweiten Augusthälfte in Kraft treten soll.
Nach Angaben der Amateurfunkvereinigung AGZ soll die zulässige Senderausgangsleistung für die Klasse E auf den Kurzwellenbändern sowie im 2-m- und 70-cm-Bereich künftig 100 Watt betragen (ursprünglich waren 75 Watt vorgesehen). Die jetzige zulässige Strahlungsleistung beträgt 10 Watt EIRP.
Innerhalb eines halben Jahres nach Inkrafttreten der neuen Amateurfunkverordnung werden Anwärter auf die Klasse E noch nach dem alten Fragenkatalog geprüft. Der Fragenkatalog kann im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/media/archive/1831.pdf heruntergeladen werden (er trägt dort noch die alte Bezeichnung "Klasse 3"). Voraussichtlich im 4. Quartal 2006 wird der alte Fragenkatalog durch eine Neuausgabe mit erweitertem Prüfungsumfang ersetzt.
- wolf -
© FUNKMAGAZIN
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