01.07.2010
Geänderte CB-Funk-Bestimmungen in Spanien
Die spanische Telekommunikationsbehörde hat im März 2010 die dortigen CB-Funk-Bestimmungen geändert. Das berichtet die Zeitschrift "Funkamateur" unter Berufung auf das spanische CB-Funk-Portal "cb27.com".
Der Meldung zufolge sind in Spanien im CB-Funk nun versuchsweise auch digitale Betriebsarten (z.B. Packet Radio) erlaubt. An den bisher zugelassenen Modulationsarten und Sendeleistungen (AM/FM 4 Watt, SSB 12 Watt) hat sich nichts geändert. Antennen dürfen keine Richtwirkung in der horizontalen Ebene aufweisen. Nicht zulässig ist u.a. die Übertragung von Musik, Werbung, Propaganda und von Informationen jeglicher Art (!), ausgenommen solcher, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als CB-Funker stehen.
Nach wie vor müssen in Spanien CB-Funk-Stationen angemeldet werden; dabei entstehen - cb27.com zufolge - einmalige Kosten in Höhe von 107,18 Euro.
Am 31. März 2010 gab es in Spanien 126.154 registrierte CB-Funk-Stationen. Vor zweieinhalb Jahren, im September 2007, waren es noch ca. 225.000 Stationen.
- wolf -
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