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Hobbyfunk-News


01.05.2009

Grünen-Experte zur Anzeigepflicht: "In der Praxis wird sich nichts ändern"

Der Bundestagsabgeordnete Hans Josef Fell ist der Meinung, dass sich durch das geplante "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung" für die Funker in der Praxis nichts ändern wird.

Hans Josef Fell ist Sprecher für Energie und Technologie der Bundestagsfraktion "Bündnis 90/Die Grünen". Auf der Internetplattform "Abgeordnetenwatch.de" war Fell von einem besorgten Funker gefragt worden, ob er die Tragweite des geplanten Gesetzes einschätzen könne und wie die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen dazu steht.

Fell antwortete wie folgt (Zitat, Auszug):

" (...) Offenbar haben die Formulierungen im Entwurf des Gesetzes zu einigen Unsicherheiten bei Bürgern, insbesondere Funkern geführt. Tatsächlich wird sich jedoch in der Praxis nichts ändern. Vorab: Ziel des Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung ist es, eine Grundlage für nötige Veränderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu schaffen. Die tatsächliche Umsetzung wird dann auf Verordnungsebene stattfinden. Veränderungen des BImSchG sind nötig, da diese mit den Regelungen der existierende BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder) in Einklang gebracht werden soll.

In der BEMFV sind die Regelungen bereits so enthalten, wie sie künftig auch in das BImSchG übernommen werden sollen. Entsprechend werden die neuen Regelungen im BImSchG ebenfalls nur für ortsfeste Anlagen gelten. Darunter fallen nicht die ortsfest "betriebenen" Anlagen wie WLAN-Geräte. Diese fallen wie bisher unter das Geräterecht, das sich nach entsprechenden EU-Normen richtet. Es dürfen ohnehin nur Geräte in Verkehr gebracht werden, die diesen Normen entsprechen. Somit müssen weder WLAN-Geräte noch Thermometer oder Funkkopfhörer künftig gemeldet werden. Dies gilt auch für nicht ortsfeste CB-Funkgeräte, diese fallen ebenfalls unter das Geräterecht. Anders sieht es allerdings aus, wenn an den Geräten herumgebastelt wird.

Auch für Funker gilt: nur ortsfeste Anlagen müssen angezeigt werden, wie dies auch bisher der Fall war. Ortsfeste Anlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von weniger als 10 Watt müssen künftig – wie auch bisher – nur angezeigt werden, wenn sie an einem Ort errichtet werden, an dem bereits Funkanlagen existieren und diese zusammen eine Gesamtstrahlungsleistung von 10 Watt (EIRP) erreichen oder überschreiten. Die zuletzt errichtete Anlage muss dann angezeigt werden. (...)"

(Ende des Zitats, Volltext unter http://tinyurl.com/cqfqow )

Ähnlich hatte sich auch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gegenüber der DFA und dem "Runden Tisch Amateurfunk" geäußert. Das geplante Gesetz eröffnet zwar die Möglichkeit einer Anzeigepflicht für nahezu alle Funkanlagen (auch privater Anlagen mit weniger als 10 Watt EIRP). In einer Rechtsverordnung will die Behörde jedoch den Kreis der anzeigepflichtigen Anlagen auf solche beschränken, die auch bisher schon angezeigt werden mussten.

- wolf -

 

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