01. 04. 2004
Aussage gegen Aussage - Gerichtsverfahren eingestellt
Das Amtsgericht Bonn hat ein Verfahren gegen einen Funkamateur eingestellt. Dem Funker war vorgeworfen worden, unbefugt mit einem Amateurfunkgerät auf der Frequenz 27.615 kHz gesendet zu haben.
Bereits im Juli 2003 hatte das Amtsgericht Bonn den Funkamateur zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt. Damals sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Funker während eines Fielddays die besagte Frequenz benutzt hatte. Das Gericht stützte sich dabei insbesondere auf die unter Eid abgegebene Aussage eines RegTP-Mitarbeiters, wonach der Funkamateur die Tat beim Zugriff spontan zugegeben haben soll. Dies wurde von dem Beschuldigten energisch bestritten. Das Gericht vertrat damals ferner die Auffassung, dass der Beschuldigte vorsätzlich gehandelt habe, weil er als fachlich geprüfter Funkamateur hätte wissen müssen, dass er auf dieser Frequenz nicht senden durfte.
Der Funkamateur legte gegen dieses Urteil Rechtsmittel ein. Das Oberlandesgericht Köln hob daraufhin am 20. Januar 2004 das Amtsgerichtsurteil auf und verwies es zur erneuten Verhandlung zurück an das Amtsgericht. Als Gründe für die Aufhebung nannte das Oberlandesgericht die fehlerhafte Wiedergabe des angeblichen Geständnisses des Funkamateurs im Amtsgerichtsurteil. Außerdem habe das Amtsgericht "ohne vorausgehenden rechtlichen Hinweis" vorsätzliches Handeln des Funkamateurs angenommen (das FUNKMAGAZIN berichtete).
Auf Betreiben des Verteidigers des Beklagten, Rechtsanwalt Michael Riedel (Köln), wurde das Verfahren jetzt eingestellt. Riedel konnte das Gericht davon überzeugen, dass wegen der Aussage-gegen-Aussage-Problematik in diesem Falle eine Einstellung sinnvoll sei.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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