01.04.2014
Mit "Keks-Handy" am Steuer - ist das legal?
Eine besondere Art, die Polizei zu ärgern, hatte sich ein amerikanischer Autofahrer ausgedacht. Er dekorierte selbstgebackene Kekse so liebevoll mit Zuckerguss, dass sie von weitem wie Smartphones aussahen. Als er unterwegs einen Polizeiwagen sah, hielt er eines seiner Keks-Smartphones in Kopfhöhe, ließ sich von den Beamten wegen vermeintlich verbotenen Telefonierens während der Fahrt anhalten und erklärte dann mit Unschuldsmine, dass er doch nur einen Keks esse...
Das inspirierte einen Siegener Rechtsanwalt zu der Frage, ob ein solches Verhalten in Deutschland rechtswidrig sei.
Um es kurz zu machen: Nein. Zwar sehe der Bußgeldkatalog für Fahrzeugführer, die bei laufendem Motor ein Mobil- oder Autotelefon in der Hand halten, ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg vor - aber das gelte halt nur für Mobil- und Autotelefone, aber nicht für ähnlich aussehende Kekse :-)
Auch ein Vortäuschen einer Straftat gem. § 145d StGB läge nicht vor, weil sich dieser Paragraf eben nur auf Straftaten bezieht und nicht auf Ordnungswidrigkeiten.
Dennoch rät der Anwalt von solchen Scherzen ab, weil dies zur Ablenkung vom Straßenverkehr und damit zu Unfällen führen könnte.
Hobbyfunker brauchen sich eh nicht die Mühe zu machen, etwa ein Amateur- oder CB-Handfunkgerät in Keksform nachzubilden, denn ihre Gerätschaften fallen nach herrschender Rechtsprechung sowieso nicht unter das "Handyverbot am Steuer".
Der amerikanische Handy-Keksbäcker kam übrigens nicht ungestraft davon. Zwar belangte ihn die Polizei nicht wegen seines Keks-Handys, aber es stellte sich heraus, dass er noch einige Strafzettel zu bezahlen hatte. Dumm gelaufen...
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
www.meinrufzeichen.de
Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
[Übersicht] [CB-News] [CB-Links] [CB-Glosse] [E-Mail an die Red.] [Impressum]