01.04.2013
Toll: Ehrendoktor-Titel für alle CB-Funk-Vereinsmitglieder
In einer gemeinsamen Aktion haben sich die Vorsitzenden der CB-Vereinigungen DAKfCBNF, DFA und DCBO am 1. April 2013 darauf geeinigt, alle ihre Vereinsmitglieder mit Ehrendoktor-Titeln ("Dr. h.c.") auszustatten. Sie erhoffen sich dadurch ein gesteigertes Ansehen des CB-Funks in der Öffentlichkeit.
Die Vereinsvorsitzenden stehen dazu mit einem in Miami, USA, ansässigen Institut in Verhandlungen, das solche Titel vergibt. Bei diesem "Institut" handelt es sich um die "Miami Life Development Church" (MLDC), eine Briefkasten-Kirche nach amerikanischem Recht, deren Geschäftsmodell darin besteht, kirchliche "Ehrentitel" zu verkaufen. Der Präsident dieser "Kirche" ist ein Lübecker Geschäftsmann, der in der Vergangenheit auch schon Mondgrundstücke, Sternennamen und eine Weltuntergangs-Versicherung verkauft hatte.
Der Preis (verschämt als "Spende" deklariert) für einen kirchlichen Ehrendoktortitel beträgt derzeit 60 Euro, mitunter werden die Titel aber über Internet-Rabattportale auch schon mal für 39 Euro verramscht. Die CB-Vereinigungen hoffen, aufgrund ihrer hohen Mitgliederzahl hier noch einen kräftigen Preisnachlass aushandeln zu können.
Die von der MLDC zum kirchlichen "Dr. h.c." ernannten Personen erhalten eine "Ernennungsurkunde" mit "Unterschrift und Dienstsiegel", die sich hervorragend zur Dekoration im Funk-Shack oder Partykeller eignet.
Ein Wermutstropfen: Natürlich handelt es sich bei solchen kirchlichen "Dr. h.c."-Titeln nicht um echte, von einer Universität verliehene akademische Doktor-Grade. Deshalb dürfen die kirchlichen Phantasie-Titel in Deutschland nur verwendet werden, wenn eine Verwechslungsgefahr mit echten Doktor-Graden ausgeschlossen ist. Zuwiderhandlungen stellen gemäß § 132a StGB eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden kann.
Ob an besonders verdiente CB-Vereinsmitglieder zusätzlich auch Ehren-Professor-Titel verliehen werden sollen, wird zur Zeit noch von den Vereinsvorständen diskutiert.
- wolf -
Update: Aufmerksame Funkmagazin-Leser haben natürlich sofort gemerkt, dass der vorstehende Artikel ein Aprilscherz ist. Kaum ein CB-Funker dürfte sich die Blöße geben, mit einem gekauften "Dr. h.c." in der Öffentlichkeit aufzutreten - und auch die Vereinsvorsitzenden werden ihren Mitgliedern so etwas nicht antun wollen ;-)
Wer sich dennoch eine "Ernennungsurkunde zum Dr. h.c." an die Wand hängen möchte, der findet auf der Satire-Seite Titel-kaufen.de einen "Zeugnisgenerator", mit dem sich mühelos solche repräsentativen Zertifikate erstellen lassen.
Nebenbei: Das Verwaltungsgericht Berlin hat schon im September 2012 einem deutschen Internetportal verboten, Gutscheine für "Dr. h.c."-Titel der MLDC-Kirche zu verkaufen. Der Grund: Verwechslungsgefahr mit echten akademischen Graden. (Aktenzeichen: VG 3 L 216.12)
© FM-FUNKMAGAZIN
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