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Hobbyfunk-News


28.04.2012

FTEG geändert: Grundlage für neuen "FTEG-Beitrag" geschaffen

Am 28. April 2012 ist ein Änderungsgesetz in Kraft getreten, mit dem u.a. das "Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln" (EMVG) und das "Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" (FTEG) geändert wurden.

Durch die Änderung des FTEG ist das Wirtschaftministerium ermächtigt worden, von Frequenznutzern künftig auch einen "FTEG-Beitrag" zu erheben. Mit dem FTEG-Beitrag sollen die "Kosten für Maßnahmen im Rahmen der Marktaufsicht" abgegolten werden. Beitragspflichtig sind alle Senderbetreiber, denen Frequenzen zugeteilt sind. (Anmerkung: Dies gilt nicht für allgemeingenehmigte Funkanwendungen wie z.B. den CB-Funk.) Die "Kalkulation, Erhebung und Verteilung" des FTEG-Beitrags soll nach denselben Vorgaben wie beim EMVG-Beitrag erfolgen.

Die Änderung des FTEG schafft außerdem die Voraussetzungen dafür, dass in Zukunft bestimmte Verstöße gegen die "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden können. Bisher war dies nicht möglich, weil eine entsprechende gesetzliche Grundlage im FTEG fehlte. In der BEMFV sind u.a. die Regelungen zur Standortbescheinigungspflicht und zum Anzeigeverfahren für Amateurfunkanlagen enthalten.

Voraussetzung für eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit ist allerdings, dass die betreffenden Tatbestände in der BEMFV benannt sein müssen und dort auf die Bußgeldvorschrift verwiesen wird - was bisher nicht der Fall ist. Um solche Bußgeldverfahren künftig zu ermöglichen, müsste die BEMFV also zuvor entsprechend geändert werden.

Das Änderungsgesetz ist im Bundesgesetzblatt Teil 1 vom 27.04.2012 veröffentlicht worden und kann im Internet unter http://tinyurl.com/d2bxs6a als PDF heruntergeladen werden.

- wolf -

 

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