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Hobbyfunk-News


18.08.2012

Angst vor Mobilfunksender - Klage abgewiesen

Das Landgericht Offenburg hat die Klage einer Mutter abgewiesen, die befürchtete, dass ihre Tochter in der Schule durch eine nahegelegenen Mobilfunk-Sendeanlage möglicherweise gesundheitliche Schäden davongetragen haben könnte.

Wie die "Badische Zeitung" mehrfach berichtete, hatte die Frau den Betreiber der Sendeanlage, die Deutsche Telekom, und den Hersteller der Antenne(!), die Firma Kathrein verklagt. Sie wollte gerichtlich feststellen lassen, ob zwischen ihr und den beiden Beklagten ein Rechtsverhältnis besteht und sich daraus eine "Ersatzpflicht für materielle und immaterielle Zukunftsschäden" ergibt.

Nachdem eine Güteverhandlung im Juni 2012 gescheitert war, wies das Landgericht Offenburg am 17. August 2012 die Klage ab. Nach Auffassung des Gerichts gibt "keine konkreten Anhaltspunkte für eine aktuelle negative Wirkung der Sendemastanlage". Auf mögliche Schäden in der Zukunft zu klagen, sei nicht im Sinne des Gesetzgebers.

Das Gericht wies darauf hin, dass die Frage, ob die Grenzwerte für Funkanlagen in Deutschland ausreichend sind, nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen sei. In dem verhandelten Fall habe man sich auf die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur stützen müssen und diese werde nicht in Zweifel gezogen. Ein Vertreter der Deutschen Telekom hatte zuvor darauf hingewiesen, dass die Anlage den zulässigen Grenzwert nur zu wenigen Prozenten ausschöpft. Die Firma Kathrein erklärte, dass sie keinen Einfluss auf den Standort habe. "Ein Elektromarkt könne auch nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn eine dort gekaufte Satellitenschüssel Anstoß errege".

Die Klägerin muss die Kosten des Verfahrens tragen.

- wolf -

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