11.02.2012
BNetzA: Null Standortbescheinigungen für CB-Funk seit Mitte 2007
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat seit Mitte 2007 keine Standortbescheinigungen für CB-Funkanlagen erteilt. Das teilte die BNetzA dem Funkmagazin auf Anfrage mit.
Vor fünf Jahren (Anfang 2007) hatte die "Deutsche Funk-Allianz" (DFA) eine ähnliche Anfrage an die BNetzA gerichtet. Damals teilte die Behörde mit, dass 26 CB-Funker eine Standortbescheinigung erhalten bzw. beantragt hätten (das Funkmagazin berichtete).
Standortbescheinigungen sind in Deutschland seit 1992 für die meisten ortsfesten Funkanlagen mit einer "äquivalenten isotropen Strahlungsleistung" (EIRP) ab 10 Watt erforderlich. (Ausnahmen gibt es u.a. für Amateurfunkanlagen.)
Auch CB-Funk-Anlagen können den Wert von 10 Watt EIRP erreichen. Das ist z.B. dann der Fall, wenn bei der Senderausgangsleistung von 4 Watt der Gewinn der Antennenanlage unter Berücksichtigung aller leistungsmindernden Faktoren 4 dBi beträgt. Mit der Freigabe von 12 Watt SSB ist das Problem der Standortbescheinigungen erneut in den Blickpunkt der CB-Funker gerückt.
Das Standortbescheinigungs-Verfahren ist seit Jahren umstritten. Kritiker bemängeln schon seit längerem, dass der Grenzwert von 10 Watt EIRP zu niedrig bemessen ist. Juristen halten die Rechtsverordnung, in der das Standortbescheinigungs-Verfahren festgelegt ist, für rechtlich angreifbar, weil die zugrundeliegende Rechtsnorm, der § 12 des FTEG, nicht dem "Bestimmtheitsgebot" des Grundgesetzes entspricht.
Eine Standortbescheinigung kostet zur Zeit in der "einfachsten" Ausführung (Bewertung einer einzigen Sendeantenne, keine Messungen) 165 Euro.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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